Vom 4. Mai bis 11. Juni 2012 hat die Berliner Wirtschaft wieder die Wahl: Unter dem Motto "Maßstäbe set-zen" wird per Briefwahl die neue Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin bestimmt. In den nächsten Tagen werden nun die ersten Wahlunterlagen an alle 270 000 IHK Mitgliedsunternehmen in Berlin verteilt. Der BBU wird seine Mitgliedsunternehmen in den nächsten Tagen mit Informationen zu Wahlgruppe 19 versehen.
Insgesamt bestimmen mehr als 270.000 Wahlberechtigte über 98 Sitze in der Vollversammlung. Auf die Wahlgruppe 19 "Immobilienwirtschaft" entfallen dabei sechs Sitze. Um eine kompetente und starke Reprä-sentanz der Berliner Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu gewährleisten, hat der BBU sich mit anderen wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Verbänden auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag verständigt. Die Kandidaten werden den BBU-Mitgliedsunternehmen demnächst in einem Schreiben sowie in den BBU-Nachrichten vorgestellt. BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern: "Ich bitte unsere Berliner BBU-Mitgliedsunternehmen: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Damit geben Sie der Wohnungswirtschaft auch in der Vollversammlung eine starke Stimme." Wahlunterlagen von der IHKUm die rechtzeitige Versendung der Wahlunterlagen zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs kümmert sich die IHK. Am 12. Juni 2012 sollen die abgegebenen Stimmen dann ausgezählt werden, damit das Ergebnis am 13. Juni verkündet werden kann. Die Konstituierende Sitzung der Vollversammlung soll am 5. September 2012 stattfinden. Oberstes EntscheidungsgremiumDie Vollversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der IHK. Sie wählt das Präsidium und bestellt auf Vorschlag des Präsidenten den Hauptgeschäftsführer. Sie legt die Richtlinien der Kammerarbeit fest. Ferner beschließt die Vollversammlung die Höhe der Beiträge und berät und beschließt den Haushalt der Kammer.In die Vollversammlung wählbar sind alle Personen, die als Inhaber, Geschäftsführer oder als Vorstands-mitglied berechtigt sind, ein Mitgliedsunternehmen der IHK Berlin zu vertreten. Die Mitglieder der Vollver-sammlung werden alle fünf Jahre von Kammerzugehörigen in allgemeiner und geheimer Wahl gewählt. Jedes Unternehmen hat - unabhängig von seiner Größe - bei der Wahl eine Stimme. Um eine gleiche Wahl handelt es sich indes nicht, weil die Stimmen der Unternehmen mit unterschiedlichen Gewichten versehen werden. Auf diese Weise wird eine der jeweiligen Wirtschaftskraft entsprechende Vertretung der verschiedenen Branchen in der Vollversammlung sichergestellt.
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