Das Angebot richtet sich an kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie selbstnutzende Eigentümer. Die IBB weist darauf hin, dass die Förderung nur im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erfolgt. Dies kann in Verbindung mit dem IBB Wohnungsneubaufonds oder dem IBB Familienbaudarlehen geschehen.
Aus dem begrenzten „Sonderkontingent IBB Förderergänzungsdarlehen“, das ein Volumen von 100 Millionen Euro hat, kann neben dem Neubau auch der Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70“ finanziert werden. Förderfähig ist zudem die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten, sofern diese den KfW-Effizienzhaus 70-Standard erreichen.
Im Rahmen des Sonderkontingents ist eine 20-jährige Zinsbindung möglich. Die maximale Darlehenslaufzeit beträgt 30 Jahre.
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