BBU: "Bei Statusänderung der BSR alle Argumente beachten"
Berlin – "Das Land Berlin sollte nicht schon wieder leichtfertig auf wettbewerbsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten verzichten. Vor einer Statusänderung der BSR müssen die Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen werden", so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU). "Auf die Berliner dürfen keine höheren Abfallentsorgungskosten zukommen", forderte Burkardt. Das Abgeordnetenhaus müsse sicher stellen, dass dies verhindert würde. Bislang schneide Berlin bei den Kosten für die Abfallentsorgung unter den deutschen Großstädten mit 21,74 Euro je Kubikmeter Müll noch besonders günstig ab. Erhebliche RisikenAuf den ersten Blick ändere sich durch die Statusänderung nichts, erläuterte Burkardt. Schon jetzt habe das Land Berlin die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgers an die BSR delegiert. Auf den zweiten Blick zeigten sich aber Risiken. Denn würde die BSR per Gesetz zum öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, erhielte das Unternehmen dadurch wettbewerblich relevante Aufsichtsrechte im Entsorgungsmarkt. Burkardt: "Wenn man das macht, sollte man genau wissen, was man sich davon verspricht."Vor allem Wertstoffsammlung betroffenAuswirkungen hätte die Statusänderung vor allem für den Markt der Entsorgung von Leichtverpackungen ("Grüner Punkt"). Über diesen Markt hat derzeit noch das Land Berlin die Aufsicht. Durch die Statusänderung würde dieses Recht auf die BSR übergehen. Sie hätte dann beispielsweise die Möglichkeit zu entscheiden, welche Wertstofftonnen-Angebote am Markt zugelassen werden. Burkardt: "Das kann zur Folge haben, dass wieder mehr Abfall in die Restmülltonnen kommt. Für dessen vergleichsweise teurere Entsorgung hat die BSR das Monopol." "Politik muss genau prüfen"An die Politik appellierte Burkardt, den Sinn einer Statusänderung genau zu prüfen. "Ohne eindeutigen Nutzen sollte es keine Änderung geben. Dieser Nutzen ist für uns aber derzeit nicht erkennbar." Gehe es nur um die Verteilung der Mittel, die das Duale System Deutschland (DSD) für die Abfallberatung vergebe, könnte es eine einfachere Lösung geben. Es stelle sich die Frage, wieso diese Aufgabe nicht die Senatsumweltverwaltung übernehme. Unter dem Dach des BBU sind 365 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg. Abfallentsorgungskosten in den größten deutschen Städten