Am 1. April 2009 hat die brandenburgische Landesregierung über das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie das Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz) in der ersten Lesung in den Landtag eingebracht.
Hintergrund ist, dass im Zusammenhang mit der Föderalismusreform das bisher noch geltende bundesdeutsche Heimgesetz durch landesrechtliche Vorschriften abzulösen ist. Der BBU hat sich im Prozess der Erarbeitung des Entwurfes vehement und bislang erfolgreich dafür eingesetzt, dass niederschwellige Betreuungsangebote nicht unter die gesetzlichen Regelungen und damit unter erhebliche zusätzliche Kontrollpflichten und bürokratische Hemmnisse fallen. BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt: "Das Anliegen der Wohnungswirtschaft ist, dass in ihrer Wohnung lebende Personen frei entscheiden können, was für Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Es ist erfreulich, dass unsere in dieser Richtung abgegebene Stellungnahme in den bisherigen Gesetzgebungsprozess eingegangen ist." Der eingebrachte Gesetzentwurf ist als pdf-Dateil im Anhang beigefügt. Gesetzentwurf
Downloads
418FE_Heimgesetz%20Entwurf%20Brand.
PDF
162