Nach neunwöchigen Verhandlungen haben sich CDU/CSU, FDP und SPD in Bund und Ländern am 21. Februar auf einen Kompromiss beim Gesetz über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose und deren Kinder geeinigt. Der Beschluss soll am 22. Februar durch den Vermittlungsausschuss und am 25. Februar von Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Während sowohl CDU und SPD das Verhandlungsergebnis als Erfolg werteten, verließen die Grünen die Verhandlungen vorzeitig und begründeten dies mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des erzielten Kompromisses.
Die Neuregelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte.Die wichtigsten Bestandteile der Einigung sehen wie folgt aus:(1) Regelsätze:Der Regelsatz des ALG II für die 4,7 Millionen erwachsenen Hartz IV-Empfänger steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 374 Euro und am 1. Januar 2012 als einmaliger Inflationsausgleich um weitere drei Euro. Unabhängig davon erfolgt zum selben Zeitpunkt die ohnehin gesetzlich vorgesehene Regelsatzanpassung zum 1. Januar 2012 aufgrund der Lohn- und Preisentwicklung.Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz durch den Bund übernommen.Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird dahingehend überprüft, ob Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr abweichend von der bisherigen Systematik den vollen Regelsatz erhalten können. Leistungsempfänger, die sich ehrenamtlich betätigten und dafür eine Aufwandsentschädigungen erhalten, dürfen diese künftig bis zu einer Höhe von 175 Euro monatlich ohne Anrechung auf ihre Hartz IV-Leistung behalten.(2) Bildungspaket:Für die rund 2,5 Millionen Kinder von Harzt IV-Empfängern und Geringverdienern, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten gibt es im Rahmen des Bildungspaketes neue Leistungen: Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita in Höhe von maximal zwei Euro Monatlich zehn Euro Zuschuss für Freizeitaktivitäten Zuschuss von 30 Euro pro Schuljahr für Wandertage Bei Bedarf Nachhilfestunden und Schülerfahrkarten bereits zuvor gewährt: 100 Euro Zuschuss für SchulsachenDie Regelsätze für Kinder und Jugendliche (bis zum sechsten Lebensjahr 215 Euro, für Sechs- bis 13-Jährige 251 Euro, für 14- bis 18-Jährige 287 Euro) bleiben unverändert.Insgesamt umfasst das Bildungspaket nunmehr 1,6 Mrd. Euro pro Jahr (inklusive Verwaltungskosten und Übernahme der Kosten für die Warmwasseraufbereitung). Die Trägerschaft für die Leistungen geht komplett auf die Kommunen über. Um sie gegenzufinanzieren, stockt der Bund seinen Anteil an den "Kosten der Unterkunft" (KdU) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende um 1,2 Milliarden Euro auf. Zusätzlich erhalten die Kommunen befristet bis 2013 nochmals 400 Millionen Euro: Diese Summe sollen die Kommunen für den Ausbau der Jugendsozialarbeit nutzen oder für Essen in Kinderhorten.(3) Entlastung der Kommunen:In einem Drei-Stufen-Modell werden die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Dauer durch den Bund übernommen. Das entspricht allein 2012 bis 2015 einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Mrd. Euro.(4) Mindestlohnregelungen:Für weitere rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer werden Mindestlöhne eingeführt. Betroffen sind vor allem die rund eine Millionen Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche. Für sie wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine absolute Lohnuntergrenze auf Basis der tariflich vereinbarten Mindestlöhne eingeführt. Diese soll ab 1. Mai 2011 gelten. Diesen Mindestlohn sollen Zeitarbeiter auch dann erhalten, wenn in dem Unternehmen, an das sie ausgeliehen werden, geringere Löhne gezahlt werden. Weitere Mindestlöhne werden im Arbeitnehmerentsendegesetz für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie für den Bereich der Aus- und Weiterbildung geregelt.
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