HARTZ IV IN KYRITZ: "SO GEHT´S NICHT WEITER"

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Unter diesem Titel berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung über eine Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales der Stadtverordnetenversammlung, auf der die aktuelle Wohnsituation der Hartz IV-Betroffenen der Stadt diskutiert wurde. Vom Landkreis war für die Empfänger des Arbeitslosengeldes II eine Miete von 4,20 Euro pro Quadratmeter als Maximum im städtischen Bereich festgelegt worden. Wie dieser Betrag entstanden sei, ist Gabriele Schuster, Geschäftsführerin der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbH, nicht bekannt. Es gäbe keinen Mietspiegel, die durchschnittliche Miete in ihrem Unternehmen läge bei 4,40 Euro pro Quadratmeter. Wenn ALG II-Empfänger aufgrund einer zu hohen Miete umziehen müsste, wüssten sie nicht wohin: Zwar verfüge die Gesellschaft über 300 Wohnungen aus dem ersten Förderweg, doch sie seien alle belegt. "So wie es vom Kreis gehandhabt wird, geht es nicht weiter", so die Geschäftsführerin gegenüber der Zeitung. Das gelte auch für die Betriebskostenabrechnungen.