Anlässlich der Jahrespressekonferenz des Deutschen Mieterbundes forderte dessen Direktor Dr. Franz-Georg Rips, den Begriff der angemessenen Mieten bundesweit auf vergleichbare Grundlagen zu stellen.
Zur Zeit herrsche diesbezüglich ein heilloses Durcheinander. Jede Kommune habe eine andere Lösung zur Festlegung angemessener Wohnkosten gefunden. Nicht nur die Mieten selbst, sondern auch die Betriebskosten oder die Heizkosten würden teilweise nur bis zu einem bestimmten Betrag angerechnet. Das sei aus seiner Sicht falsch. Betriebs- und Heizkosten müssten in voller Höhe übernommen werden, solange sie nicht völlig überhöht seien. Im Übrigen sollten die Kommunen jeweils auf den Mittelwert von ortsüblichen Altbaumieten abstellen, wenn es gelte, die Angemessenheit der Wohnkosten festzustellen. Solange nicht transparente und nachvollziehbare Kriterien verwandt würden, drohten unzählige Widerspruchsverfahren und daraus resultierend Tausende von Gerichtsverfahren. Rips forderte ferner, dass bei der Problematik der Wohnkostenreduzierung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden müsse. Zu bewerten seien die sozialen und wirtschaftlichen Nachteile für die Betroffenen, die tatsächlich zu erwartende Kostenersparnis durch einen Umzug (unter Berücksichtigung der Umzugskosten selbst) und die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit. Es müssten die Weichen dafür gestellt werden, dass auch künftig keine Armutsviertel entstünden und dass ALG II-Empfänger nicht in Stadtbezirken mit Billigmieten unterkommen müssten.Diesen Forderungen kann sich der BBU nur anschließen. Dass vernünftige Abwägungen möglich sind, beweist im Hinblick auf das Land Brandenburg beispielsweise die Regelung der Landeshauptstadt Potsdam (der BBU berichtete).