HARTZ IV IN BERLIN: 46.000 1,50-EURO-JOBS GEPLANT

PDF
In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses, Andreas Apelt (CDU), äußert sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zur Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV in der Hauptstadt (Zitat). "Zur Beantwortung hat der Senat zuständigkeitshalber die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg um eine Stellungnahme gebeten. Danach ist Folgendes festzuhalten: 1. Wie viele Angebote für Hartz IV-Empfänger so genannte 1,50 Euro-Jobs zu erhalten, gibt es in Berlin (bitte nach Bezirken auflisten)? 2. Wie viele Arbeitsgelegenheiten planen die Berliner Arbeitsamtbezirke in 2005 (bitte nach Bezirken auflisten)? Zu 1. und 2.: Nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin Brandenburg (RD BB) liegen folgende Daten vor:Bezirke  Zusatzjobs im Februar (soweit bekannt) 2005 geplant (soweit bekannt)Mitte 469 4.700Lichtenberg701 3.500Charlottenburg-Wilmersdorf 1051.200Pankow 784.000Reinickendorf100 1.920Spandau 502.500Neukölln  1.7219.100Treptow-Köpenick 1.2504.900Tempelhof-Schöneberg  750nicht bekanntSteglitz-Zehlendorf 1112.000Friedrichshain-Kreuzberg nicht bekannt6.200Marzahn-Hellerdorfnicht bekannt6.200Gesamt: 5.335 46.220Darüber hinaus sind insgesamt 2.797 Arbeitsgelegenheiten aus der Arbeitslosenhilfe - Initiative 2004 vorhanden. 3. Wie groß ist die Nachfrage von Hartz IV-Empfängern nach Arbeitsgelegenheiten im Bereich der 1,50 Euro-Jobs (bitte nach Bezirken auflisten)? Zu 3.: Hierzu konnte von der RD BB keine Aussage getroffen werden.4. Wie groß ist der angemeldete Bedarf von Trägern an 1,50 Euro-Jobs? Zu 4.: Der Trägerbedarf ist der RD BB im Detail nicht bekannt. Die Nachfrage ist aber offensichtlich groß. 5. Ist und ggf. wann ist mit der Deckung des Bedarfs der anspruchsberechtigten Träger von geförderten Maßnahmen zu rechnen?Zu 5.: Da eine explizite Erhebung des Trägerbedarfes nicht vorgenommen wird, kann auch keine Aussage zur Bedarfsdeckung erfolgen.6. Wie wird sichergestellt, dass 1,50 Euro-Jobber ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt sichern? Zu 6.: Zusatzjobs sollen nicht mehr als 30 Wochenstunden umfassen, um Eigeninitiativen für die berufliche Integration zu ermöglichen. Darüber hinaus können Zusatzjobs auch Qualifizierungsanteile (z.B. Bewerbungstraining) enthalten. Die individuelle Beendigung der Fördermaßnahme ist jederzeit möglich, wenn die Aufnahme einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt möglich ist. 7. Führt die zusätzliche Beschäftigung im Hartz IV-Bereich zu einem Abschmelzen der Mittel und Beschäftigten im ABM-Bereich? Zu 7.: Die öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des SGB II umfasst ABM und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sowie Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante. Insoweit prüft jede Arbeitsgemeinschaft in eigener Zuständigkeit, welche Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung durchgeführt werden. 8. Wenn ja, welche Auswirkungen lassen sich beziffern? Zu 8.: Die Auswirkungen in den einzelnen Arbeitsgemeinschaften sind je nach Einsatz der vorhandenen Mittel für öffentlich geförderte Beschäftigung unter-schiedlich. Ein größerer Anteil von Zusatzjobs hat daher wahrscheinlich einen Rückgang von ABM zur Folge."