HARTZ IV: AUGENMASS IM INTERESSE DER HILFEEMPFÄNGER IN DER LAUSITZ IST GARANT FÜR SOZIALEN FRIEDEN

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Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. (VSWG) und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) ziehen zur bisherigen Umsetzung von Hartz IV in der Lausitz eine durchwachsene Bilanz. Problematisch seien insbesondere die sehr unterschiedlichen Regelungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Verbände erneuern ihr Angebot an die Politik, ihren Erfahrungen und Kenntnissen der lokalen Wohnungsmärkte in die Erarbeitung weiterer Regelungen zur Verfügung einzubringen. Die im VSWG und im BBU zusammengeschlossenen Wohnungsgenossenschaften in der Lausitz waren am 2. Februar 2005 in Hoyerswerda zu einer gemeinsamen Beratung zusammengekommen. Ihr Ziel war es, eine erste Bilanz zur Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV, insbesondere bzgl. des Aspekts der Kosten für Unterkunft und Heizung, zu ziehen, Erfahrungen auszutauschen und sich über die weitere Strategie der Genossenschaften in der Region abzustimmen.Beide Verbände und ihre Mitgliedsunternehmen verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Unterbringung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern und Beziehern geringer Einkommen. Ihre Mitgliedsunternehmen haben es bisher erfolgreich verstanden, die Integration dieser Menschen in die Wohngebiete zu erreichen. Sie haben damit nicht nur einen erheblichen Beitrag zum sozialen Frieden in Städten und Gemeinden geleistet, sondern die Kommunen auch von einem erheblichen Teil ihrer sozialen Betreuungsleistungen entlastet. Das wollen sie auch in Zukunft tun. Im Ergebnis der Beratung stellen die Verbände fest:Der Bundesgesetzgeber hat nicht von seiner Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und so die Chance vertan, einheitliche Grundsätze zu schaffen. Im Ergebnis sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten völlig unterschiedliche Regelungen erarbeitet worden. Diese betreffen nicht nur die Höhe der zulässigen Kosten für Unterkunft und Heizung, sondern lassen auch verschiedensten Interpretationen beispielsweise dazu zu, welche Aufwendungen einbezogen werden können oder welche Voraussetzungen für Pauschalierungen gelten sollen.Es existieren nach wie vor unterschiedliche zeitliche Konzepte und verwaltungstechnische Verfahrensweisen zur Umsetzung. So ist beispielsweise in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten der Lausitz eine endgültige Regelung noch nicht einmal beschlossen.Die Schnittstellen zum Mietrecht haben nur ungenügend in den Regelungen Beachtung gefunden und werden demzufolge in der täglichen Anwendung vernachlässigt.Trotz der angebotenen Unterstützung durch die Verbände ist es nicht durchgängig gelungen, die örtlichen Wohnungsmarktverhältnisse realitätsbezogen abzubilden. Deshalb, so der Leiter der BBU-Landesgeschäftsstelle Potsdam Dr. Wolfgang Schönfelder, erneuern beide Verbände ihr Angebot, die Erfahrungen und Kenntnisse ihrer Mitgliedsunternehmen zur örtlichen Wohnungsmarktlage allen Entscheidungsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung zu stellen. Gemeinsames Ziel aller Akteure müsse die Integration aller Schichten der Bevölkerung sein, um für alle Beteiligten vernünftige und kostengünstige Lösungen zu erreichen. „Wir werden daher unsere Partner aus den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Lausitz zu einer Regionalkonferenz einladen, um unsere bisherigen Erfahrungen auszutauschen sowie die Kompetenzen der Verbände zum Mietrecht und zum örtlichen Wohnungsmarkt einzubringen.“, so VSWG-Verbandsdirektor Dr. Axel Viehweger. „Darüber hinaus wollen wir weitere Ansatzpunkte für eine gemeinsame Zusammenarbeit der örtlich zuständigen Entscheidungsträger mit unseren Mitgliedsunternehmen erreichen.“ Presseinformation von BBU und VSWG