GUTACHTERVERFAHREN FÜR DAS PROJEKT BACHSTR. 1-2 IN BERLIN-TIERGARTEN KOMMT

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Am 13. Juni 2012 haben der Bezirksstadtrat von Mitte für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Carsten Spallek, und die Hilfswerk-Siedlung GmbH (HWS) zum zweiten Werkstattgespräch eingeladen. Beim Folgetermin zur Projektentwicklung des Grundstücks nahe dem Hansaviertel einigten sich die Teilnehmer auf ein Gutachterverfahren für die Bebauung des Grundstücks am Spreeufer. Beim ersten Termin im Mai 2012 gab es eine Diskussion der verschiedenen Standpunkte zu der Nutzung und den Arten der städtebaulichen Formen. Einig war man sich, dass die herausragende Lage der Bachstraße 1-2 belebt werden muss. Die Attraktivität des nahen Hansaviertels muss gewahrt und gesteigert werden. Der HWS ist eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität durch Schaffung neuer, flexibler und vielfältiger Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten sehr wichtig. Als alteingesessenes Berliner Immobilienunternehmen weist die HWS hohe Kompetenz in diesem Bereich aus.Am 13. Juni 2012 übernahm Dr. Ursula Flecken, Stadtplanerin von der Planergemeinschaft Berlin, die Moderation. Bezirksstadtrat Carsten Spallek (CDU) legte zunächst die Haltung des Bezirksamts dar. Der Geschäftsführer der HWS, Jörn von der Lieth, präsentierte den Vorschlag für das angestrebte Gutachterverfahren. Die Teilnehmer diskutierten ihre Standpunkte und einigten sich schließlich auf ein einstufiges, städtebauliches und konkurrierendes Gutachterverfahren mit sieben geladenen Teilnehmern. Auslober sind die HWS und ein weiterer Investor. Einigung auf GutachterverfahrenDas Verfahren erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Mitte, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, der Architektenkammer sowie der Akademie der Künste. Vertreter der Bewohnerinitiativen werden als Gäste geladen.Demnächst wird der Auslobungstext erstellt. Grundlage ist das Ergebnis des ersten Werkstattgesprächs unter Einbeziehung der Akademie der Künste als Berater. Die teilnehmenden Architekturbüros für das Gutachterverfahren werden von den Auslobenden und dem Bezirk in gemeinsamer Abstimmung gesetzt. Das Preisgericht wird aus fünf Fach- und vier Sachpreisrichtern sowie weiteren stellvertretenden Preisrichtern, Sachverständigen und Gästen bestehen. Die Besetzung erfolgt wiederum in gemeinsamer Abstimmung durch die Auslobenden und den Bezirk.Der städtebauliche Entwurf soll der Vorbereitung und Abstimmung für die Schaffung von Bauplanungsrecht dienen. Ziel des Verfahrens ist es, ein einvernehmliches städtebauliches Konzept für die Erarbeitung eines Bebauungsplans sowie durch beispielhafte Gebäudeentwürfe eine Grundlage für die weitere Realisierung der Baumaßnahmen zu bekommen.

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 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
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