GRUNDWASSERMANAGEMENT IN BERLIN – SENAT WEIST VORWÜRFE ZURÜCK

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Der Senat sieht die Ursache der aktuellen Probleme mit steigendem Grundwasser in mehreren Stadtteilen Berlins einzig in den überdurchschnittlich hohen Niederschlägen des letzten halben Jahres. Diese würde in Kellergeschossen, die nicht ausreichend gegen Grundwasser abgedichtet seien, zu Vernässungsschäden führen. Den Vorwurf einer mangelhaften Wartung von grundwasserregulierenden Anlagen in Berlin weist er zurück. Dies geht aus der Antwort der Senatsumweltverwaltung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU/ Drucksache 16/ 15 161) hervor. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung habe zur Wartung und Instandsetzung der Anlagen einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen, der nach einer öffentlichen Ausschreibung regelmäßig neu vergeben werde. Die Fachfirma warte die betreuten Anlagen regelmäßig und beseitige eventuelle Störungen kurzfristig. Insofern könne kein Zusammenhang zwischen dem steigenden Schichten- bzw. Grundwasser und mangelhaft gewarteten Schichten- und Grundwasser regulierenden Anlagen bestehen, so der Umweltstaatsekretär Prof. Dr. Hoff. Um den Ausfall von grundwasserregulierenden Anlagen, wie er beim Totalausfall der Brunnengalerie in Rudow, dem Einfrieren der Grundwasserregulierungsanlage in Kaulsdorf oder der Zerstörung von Drainagekanälen in Karow zu beobachten gewesen war, dauerhaft zu verhindern, führe seine Behörde eine vorbeugende dauerhafte Instandhaltung der Anlagen nach DIN 31051 durch. Dennoch könne ein Ausfall von Schichten- und Grundwasser regulierenden Anlagen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Brunnengalerie in Rudow laufe derzeit unter Volllast. Die nächste Wartung und Reinigung sei für das Frühjahr 2011 geplant. Sie könne erst dann durchgeführt werden, wenn die erhöhten Grundwasserstände abgesenkt seien, weil hierzu ein Teil der Anlage kurzfristig außer Betrieb genommen werden müsse. Die Seewasserregulierungsanlage in Kaulsdorf sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht für den Winterbetrieb bei Frost konstruiert worden und könne bei entsprechenden Witterungsverhältnissen nicht betrieben werden. Bezüglich des Zustands der Dränagen in den Schichtenwassergebieten verwies Prof. Hoff auf den Schlussbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Drucksachen Nr. 16/2368 vom 30.04.2009)Auf die Frage, inwiefern sich der Senat noch dem Grundsatz der Grundwassersteuerungsverordnung verpflichtet fühle, nach dem jahrzehntelang künstlich abgesenkte Grundwasserstände nicht in unverträglichem Ausmaß angehoben werden dürfen, verwies Hoff ebenfalls auf den Bericht an das Abgeordnetenhaus vom 15.04.2009. In diesem war festgestellt worden, dass seit dem Jahr 2001 die Förderung von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung soweit zurückgegangen ist, dass nicht mehr überall siedlungsverträgliche Grundwasserstände eingehalten werden können. Daraus folge, so Hoff, dass die in der Grundwassersteuerungsverordnung anzustrebenden Grundwasserstände auch um mehr als 0,5 m überschritten werden können, da durch den Rückgang des Trinkwasserbedarfs weniger Grundwasser gefördert wird und damit die Grundwasserstände weiter ansteigen. Die Höhe der jährlichen Einnahmen des Grundwasserentnahmeentgeltes in Berlin und die ihnen gegenüber stehenden Kosten für grundwasserregulierende Maßnahmen bezifferte Hoff wie folgt: Jahr Einnahmen Grundwasserentnahmeentgelt (in Mio. Euro)   Ausgaben grundwasserregulierende Maßnahmen (in Mio. Euro) 2000 58,03   0,501 2001 52,74   0,372 2002 58,18   0,109 2003 56,77   0,321 2004 58,38   0,324 2005 54,73   0,733 2006 57,37   0,275 2007 54,60   0,280 2008 50,81   0,101 2009 54,29   0,376 2010 51,80   0,335  

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