Die von den Bundesländern geplante und vom Bundesfinanzhof angemahnte Reform der Grundsteuer bleibt weiterhin streitig.
Derzeit existieren drei Modelle für eine mögliche Reform. Eine Gruppe süddeutscher Bundesländer ("Südmodell") plädiert dabei für eine Steuerberechnung anhand von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Eine Gruppe norddeutscher Länder tritt für eine wertabhängige Grundsteuer ("Nordmodell" oder "Verkehrswertmodell") ein. Thüringen hat als Mittelweg zuletzt vorgeschlagen, eine wertorientierte Bodenkomponente mit einer wertunabhängigen Gebäudekomponente zu kombinieren ("Kombinationsmodell").Hauptforderung von GdW und BSI: Die Reform darf nicht zu Mehrbelastungen der Eigentümer führen. Sie präferieren deshalb das in seiner administrativen Umsetzung relativ einfache "Südmodell". Noch keine klare Positionierung aller LänderDer Senat von Berlin hat in Beantwortung einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2011 mitgeteilt, dass er sich zur Frage der Ausgestaltung der künftigen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu gegebener Zeit positionieren werde. Weiter heißt es: "Die Senatsverwaltung für Finanzen arbeitet in der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz mit und ist auf Fachebene der Länderfinanzministerien an der Ausgestaltung des Verkehrswertmodells beteiligt. Hierfür sind u. a. ausschlaggebend die Aspekte der Steuergerechtigkeit und der Verfassungskonformität der künftigen Grundsteuer. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen hat sich jüngst in einer Stellungnahme für eine wertorientierte und gegen eine flächenbasierte (wertunabhängige) Grundsteuer ausgesprochen."
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