Die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2008 in Berlin sind gegenüber denen für das Jahr 2007 unverändert, so dass die Berliner Finanzämter mit Bewertungs- und Grundsteuerstelle von der Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben.
Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt für Berlin Nr. 56 vom 21. Dezember 2007 auf Seite 3262 veröffentlicht worden. Der Text der Bekanntmachung kann auch über Internet im .pdf-Format abgerufen werden. Hierfür benötigen Sie das Acrobat Plug-in. Bekanntmachung (Amtsblatt für Berlin Nr. 56 vom 21.12.2007)
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