Grundsteuer für Grundbesitz bleibt auch 2015 unverändert

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Die Bekanntmachung über die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer für das Kalender 2015 wurde im Amtsblatt Nr. 51 am 12. Dezember 2014 veröffentlicht. Die Grundsteuerhebesätze für 2015 sind gegenüber den Hebesätzen für das Jahr 2014 unverändert.

Ein Auszug des Amtsblattes Nr. 51 steht Ihnen als Download zur Einsicht bereit.

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2014-12-18_auszug_aus_dem_amtsblatt_nr_51_vom_12_dezember_2014
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