GRUNDERWERBSTEUERBEFREIUNG NUR FÜR KONZERNE

PDF
Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Anders als ursprünglich geplant, wird die darin enthaltene Grunderwerbssteuerbefreiung jedoch nur für Grundstücksübergänge und Umstrukturierungen innerhalb von Konzernen gelten. Noch wenige Tage vor der Bundestagsabstimmung war geplant, Unternehmen bei Grundstücksübergängen im Rahmen von Umwandlungen grundsätzlich von der Grunderwerbssteuer zu befreien. Hiergegen kam Widerstand einzelner Bundesländer, namentlich von Nordrhein-Westfalen."Dies ist ein falsches Signal an die mittelständische Immobilienwirtschaft. Sie geht damit völlig leer aus, obwohl das Gesetz ausdrücklich als Ziel die Beseitigung von Wachstumshemmnissen im Mittelstand vorsieht", kommentierte der GdW-Präsident Lutz Freitag den Beschluss. Mit dem Gesetz werde die Chance vertan, sowohl nicht-konzernverbundene Unternehmen von der Hürde der Grunderwerbsteuer zu befreien als auch Konzernen eine Umstrukturierung ohne Grunderwerbsteuerbelastung zu ermöglichen. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung seien so eng gefasst, dass sie auch an der Praxis von Immobilienkonzernen vorbeigehen und die Vorschrift damit nicht die erhoffte Wirkung entfalten werde.Bis zuletzt hatten sich der GdW und seine Regionalverbände darum bemüht, eine Einschränkung der Grunderwerbssteuerbefreiung zu verhindern. Während der GdW nochmals an die Finanzpolitiker auf  Bundesebene appellierte, hatte sich der BBU mit diesem Anliegen an die Finanzpolitik der Länder Berlin und Brandenburg gewendet.