GRUNDERWERBSTEUERBEFREIUNG BEFLÜGELT FUSIONEN VON WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN IN SACHSEN

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Die von den neuen Ländern initiierte Grunderwerbsteuerbefreiung für die Fusion von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften zeigt erste Erfolge. Wie das Sächsische Staatsministerium für Finanzen mitteilt, haben sich in Sachsen seit In-Kraft-Treten der Steuerbefreiung Anfang 2005 bereits zehn Wohnungsgenossenschaften mit einer anderen Wohnungsgenossenschaft zusammengeschlossen. Sie bewirtschafteten insgesamt über 4.000 Wohnungen, acht der Unternehmen hielten Bestände von jeweils weniger als 500 Wohnungen. „Damit zeichnet sich ein deutlicher Trend zu größeren Wohnungsgenossenschaften ab, die besser am Markt bestehen können“, kommentierte Finanzminister Dr. Horst Metz. „Ich hoffe sehr, dass weit mehr Wohnungsunternehmen die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bis Ende 2006 zu Zusammenschlüssen nutzen.Vor In-Kraft-Treten der befristeten Steuerbefreiung sei die bei Fusionen anfallende Grunderwerbsteuer ein wesentliches Hindernis für Zusammenschlüsse im Bereich der Wohnungswirtschaft gewesen, so Metz weiter. Viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen scheuten aus Kostengründen einen Zusammenschluss, obwohl hohe Leerstandsquoten für größere Einheiten sprächen. Derzeit verwalten etwa 20  Prozent der ostdeutschen Wohnungsunternehmen weniger als 500 Wohnungen. Eine Sachverständigenkommission hatte daher im November 2000 eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer empfohlen, um die Entstehung wirtschaftlich gesunder Unternehmen auf dem ostdeutschen Wohnungsmarkt zu fördern.