Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigung durch Erwerb eines eigenen Anteils

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Vereinigen sich durch die Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mindestens 95 Prozent der Anteile in einer Hand, löst die Anteilsübertragung Grunderwerbsteuer aus, wenn zum Vermögen der Gesellschaft inländische Grundstücke gehören (§ 1 Abs. 3 GrEStG).

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar (II R 8/13) verwirklicht der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH den Tatbestand einer Anteilsvereinigung auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters kauft.