GROSSE WORTE: WOWEREIT VERKÜNDETE SEINE REGIERUNGSRICHTLINIEN FÜR BERLIN

PDF
Am 14. Dezember 2006 verkündete der Regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit, in seiner Regierungserklärung vor dem Abgeordnetenhaus die Regierungsrichtlinien für die Arbeit des Senats in der neuen Legislaturperiode. Mit der Mehrheit von 76 Stimmen von SPD und Linkspartei.PDS beschloss das Abgeordnetenhaus noch am selben Tag diese Richtlinien für die nächsten fünf Jahre. Im Folgenden informiert der BBU über diejenigen Inhalte der Regierungsrichtlinien, die für die Wohnungswirtschaft künftig von Bedeutung sein werden:Zu 16.: "Aufbauend auf bewährten Konzepten wird die Rahmenstrategie soziale Stadtentwicklung von Senat und Bezirken weiterentwickelt. Das Quartiersmanagement wird fortgesetzt, die bezirkliche Verantwortung wird ausgebaut."Zu 34.: "Berlin wird als lebenswerte Stadt für Menschen mit und ohne Behinderung weiter barrierefrei. Der Aspekt der Barrierefreiheit wird grundsätzlich bei öffentlichen Ausschreibungen verankert. […] Behindertengerechte Wohnungen und ein barrierefreies Wohnumfeld zu fördern, ist auch eine Zielsetzung des Senats gegenüber den städtischen Wohnungsgesellschaften."Zu 50.: "Wesentliche Ziele der Stadtentwicklung sind: Innen- vor Außenentwicklung, Sicherung des Wohnens in der Stadt, Begrenzung des Flächenverbrauchs, Überprüfung der Flächenvorhaltung für Infrastruktur, Neubestimmung von Einzelhandels- und Büroflächenbedarf und Flächenvorsorge für Zukunftsbranchen. Die Bürgerbeteiligung sowie die Mitwirkung von Institutionen, Organisationen und Wirtschaft werden im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft für die Zukunft der Stadt gestärkt. Das Planwerk Innenstadt wird weiterentwickelt, um die Innenstadt als Wohn- und Arbeitsort für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu bewahren und zu qualifizieren. […] Besonderes Augenmerk gilt der Weiterentwicklung der City West (Bereiche Kurfürstendamm, Gedächtniskirche und Tauentzienstraße), die zum Gebiet mit gesamtstädtischer Bedeutung erklärt wird. Die freien Flächen um den Hauptbahnhof sowie zwischen Hauptbahnhof und Parlaments- und Regierungsviertel werden mit dem Ziel einer urbanen Nutzungsmischung städtebaulich entwickelt. […] Die Instrumente der Grün- und Freiflächenplanung werden im Interesse der Standortstärkung, der Tourismusförderung und der Attraktivität von Wohnquartieren zu einem integrierten Handlungskonzept "Grüne Stadt Berlin" zusammengefasst. Bei den Berliner Umlandflächen hat der Grundsatz des Schutzes von Freiflächen und des Erhalts der natürlichen Ressource Vorrang vor ihrer Veräußerung, die in jedem Fall der Zustimmung des Regierenden Bürgermeisters bedarf."Zu 51.: "Das Stadterneuerungsprogramm wird bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen. Die verfügbaren Mittel werden auf Projekte mit mehrfachem städtebaulichem und sozialem Nutzen konzentriert. Die Innenstadt wird weiter als Wohnort für alle Generationen und breite Schichten der Bevölkerung gesichert. Der Senat erarbeitet ein gesamtstädtisches Konzept "Wohnen im Alter". Der Mietspiegel wird durch einen Betriebskostenspiegel ergänzt und weiter entwickelt. Der bestehende Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird auf Wirksamkeit und Zielgenauigkeit überprüft und bei Bedarf ausgeweitet. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind ein unverzichtbares Instrument für die Sicherung von bezahlbarem und angemessenem Wohnen und behalten einen ausreichenden Marktanteil. Verkäufe von Wohnungen werden auf das zur Eigensicherung und Bestandsarrondierung zwingend erforderliche Maß begrenzt und erfolgen vorrangig an Mieter, Genossenschaften oder städtische Wohnungsunternehmen. Deren wirtschaftliche Konsolidierung wird fortgeführt. Die Besetzung der Aufsichtsräte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften entscheidet der Senat. Für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte wird ein Konzept mit dem Ziel des weitestgehenden Erhalts des Bestandes erarbeitet. Die Entwicklung bestehender und die Gründung neuer Genossenschaften sowie die Einbeziehung genossenschaftlichen Wohnens in die steuerliche Förderung der Altersvorsorge werden unterstützt."Zu 57.: "Berlin wird sich auch für den zweiten Schritt der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung engagieren – für die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und für die weitere Stärkung der Effizienz unseres Bundesstaates - und zwar sowohl im Interesse des Landes im Hinblick auf die Bewältigung seiner außergewöhnlichen Haushaltslage, als auch beim ersten Reformschritt im längerfristigen Interesse der gesamten Ländergemeinschaft an Instrumentarien zum Umgang mit Haushaltskrisen im Bundesstaat. Dabei sind auch Vorschläge zur Lösung der Altschuldenproblematik zu diskutieren. Der bis 2019 festgeschriebene Finanzausgleich und der ebenfalls bis dahin geltende Solidarpakt II sind in ihren finanziellen Wirkungen zu erhalten."Zu 58.: "Der Senat wird die Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Landesbesitz erhalten. Hierzu gehören die BVG, die BSR, Wohnungsbaugesellschaften und bestehende Mehrheitsbeteiligungen an den BWB. Der Senat hält auch an der öffentlichen Trägerschaft von Charité und Vivantes fest. Der Senat wird die weitere Positionierung der Europäischen Kommission zur Daseinsvorsorge aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass Gestaltungshoheit und Handlungsspielräume der Länder und Kommunen zur Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge erhalten bleiben."Zu 59.: "Der Senat wird über die notwendigen Instandhaltungsinvestitionen im Rahmen einer nachhaltigen Finanzpolitik entscheiden. Maßstab ist der Vorrang der Substanzerhalt öffentlicher Infrastruktur vor Neubau, um zu verhindern, dass kurzsichtige Sparmaßnahmen später teuer bezahlt werden müssen."Zu 60.: "Zur Lösung der finanzpolitischen Aufgaben in der 16. Wahlperiode verfolgt der Senat eine Doppelstrategie: eine weitere Verbesserung des Primärüberschusses einerseits durch zunehmende Effizienzsteigerung in der Ausgabenstruktur und andererseits durch strukturelle Verbesserung der Einnahmen des Landes. […] Ab 2007 existiert ein verfassungsgemäßer Haushalt. […] Die Steuereinnahmen werden ab dem Jahr 2007 durch Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer für Grundstücke von 660 auf 810 vom Hundert und durch Erhöhung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 vom Hundert des Steuermessbetrages erhöht."Die Richtlinien der Regierungspolitik in ihrer Gesamtfassung liegen im PDF-Format vor und können von den Mitgliedsunternehmen im BBU-Net abgerufen werden. Richtlinien der Regierungspolitik

Downloads

1A49A_Richtlinien%20der%20Regierungspolitik
PDF
162