In Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) äußerte sich der Senator für Inneres kürzlich zur aktuellen Lage in Sachen Graffiti und Vandalismus in Berlin. Danach hat sich seit dem Jahr 2000 die Zahl der statistisch erfassten Delikte dieses Bereichs von 3.081 auf 2.672 etwas verringert, während die Aufklärungsquote im gleichen Zeitraum von 61 auf 73 Prozent angestiegen ist.
Wir geben die Antwort von Innensenator Körting nachfolgend in Auszügen wieder. Die vollständige Antwort kann im BBU-Net als PDF-Dokument heruntergeladen werden:"Frage 1:Wie hat sich die Zahl der Anzeigen wegen Graffiti-Schmierereien und Vandalismus seit dem Jahr 2000 in Berlin entwickelt (bitte für alle Jahre einzeln und differenziert nach Gebäuden, Verkehrsmitteln, Denkmälern etc. angeben)? Wie ist die Tendenz seit Beginn der 1990er Jahre?Erst mit Einführung des EDV-Systems PO-LIKS (Polizeiliches Informations- und Kommunikationssystem) wurde zum 1. April 2005 bei der Berliner Polizei ein eigener statistischer Abschluss für Sachbeschädigungen durch Graffiti ermöglicht, so dass für den davor liegenden Zeitraum keine Aussage über die stadtweite Entwicklung der angezeigten Graffiti-Straftaten getroffen werden kann. Die interne Dienststellen-Statistik der "Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin" (GE GiB) wies für die Jahre 2000 bis 2006 folgende Daten aus: Jahr Taten gesamt davon aufgeklärt Aufklärungsquote 2000 3081 1879 61 % 2001 3791 2199 58 % 2002 3211 2023 63 % 2003 2816 1718 61 % 2004 2899 1710 59 % 2005 1122 715 64 % 2006 2672 1950 73 % Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die GE GiB nur einen Teil der gesamten Graffitikriminalität bearbeitet, die oben angeführten Daten somit nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen. Im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2005 wurden berlinweit 11.140 Sachbeschädigungen, begangen durch Graffiti, bei der Berliner Polizei bearbeitet. Bei einer Aufklärungsquote von 14,3 Prozent wurden 1.598 Taten aufgeklärt und 1.880 Tatverdächtige namhaft gemacht. Eine nach angegriffenen Objekten differenzierte Darstellung dieser Straftaten ist nicht möglich. Berlinweite Angaben zu Sachbeschädigungen, begangen durch Graffiti, für das Jahr 2006 werden mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vorgelegt. Es ist beabsichtigt, sie für das Jahr 2006 im März 2007 zu veröffentlichen. Diesbezügliche Angaben bitte ich dann zu diesem Zeitpunkt der PKS zu entnehmen. Die Anzahl der Anzeigen wegen Graffiti-Schmierereien und Vandalismus bei der S-Bahn Berlin GmbH ist in den Jahren von 2000 bis 2006 um 18 Prozent gestiegen (2000: 3.679, 2006: 4.338). Seit den 1990er Jahren ist die Tendenz kontinuierlich steigend.Frage 2: Liegen dem Senat konkrete Zahlen oder Schätzungen vor, wie sich die durch Graffiti-Schmierereien verursachten Schäden bzw. Kosten auf die Bereiche öffentliche Gebäude, private Gebäude, Verkehrsmittel, Denkmäler, Spielplätze und Weiteres in Berlin verteilen? Gab es dabei Veränderungen in den letzten Jahren?Eine Differenzierung nach angegriffenen Objekten wie öffentliche oder private Gebäude, Denkmäler, Spielplätze u. ä. ist nicht möglich, ebenso wenig können konkrete Angaben zu den Schadenssummen gemacht werden.Frage 4: Treffen Aussagen zu, dass Mitglieder der Graffiti-Szene zunehmend brutaler agieren und weder auf das Eigentum noch die Gesundheit anderer Menschen Rücksicht nehmen?Dem Senat ist bekannt, dass Personen aus der Graffiti-Szene zunehmend gewalttätig gegen Polizeibeamte und sonstige Dritte vorgehen. Auch sind Drohungen gegen aussagebereite Zeugen, insbesondere wenn es sich dabei um Aussteiger aus der Szene handelt, häufig anzutreffen. Des Weiteren sind im Jahr 2006 erstmalig Graffitis festgestellt worden, die mittels gesundheitsgefährdender Flusssäure angebracht wurden.Frage 5: Wie viele Täter konnten jährlich seit dem Jahr 2000 ermittelt werden, wie oft kam es zu Verurteilungen, wie oft wurden dabei direkte "Wiedergutmachungen" durch Entfernen von Schmierereien oder ähnliches als Strafe verhängt?Hinsichtlich der Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Aussagen zu Verurteilungen und ggf. daraus resultierenden direkten "Wiedergutmachungen" sind der Polizei nicht möglich. Bei der Staatsanwaltschaft sowie der Amtsanwaltschaft Berlin wurden nachfolgende Verfahren gegen bekannte Personen geführt: Jahr Anzahl 2000 1574 2001 1815 2002 2081 2003 2039 2004 3089 2005 4004 2006 (1. - 3. Quartal) 3919 Weder die Amts- noch die Staatsanwaltschaft führen eine umfassende Statistik über den Ausgang der von ihnen vor ein Gericht gebrachten Strafverfahren, so dass keine weitergehenden Angaben gemacht werden können.Frage 7: Welche Initiativen anderer Städte aus dem In- und Ausland, die z.B. bei den vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit unterstützten Anti-Graffiti-Kongressen vorgestellt wurden, sieht der Senat als beispielhaft an?Auf den beiden bisher in Berlin stattgefundenen Anti-Graffiti-Kongressen haben Vertreter mehrerer europäischer Städte ihr Vorgehen gegen Graffiti-Schmierereien vorgestellt. Hierbei wurde deutlich, dass die Erfahrung allgemein gezeigt habe, dass die schnelle Beseitigung von Farbschmierereien eine erfolgreiche Strategie darstellt. Damit wird dem Erfolgserlebnis der Sprayer, dass ihr "Werk" für längere Zeit in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wird, entgegengewirkt. Außerdem beugt eine zeitnahe Entfernung von so genannten "Tags" (Namenskürzel) und "Bombings" (farbige Bilder) nachfolgenden Vandalismusschäden vor und erhöht das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger.Frage 8: Welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen, und was wird er zukünftig unternehmen, um Graffiti-Schmierereien und Vandalismus in Berlin einzuschränken? Welche Initiativen aus den Bezirken sind ihm bekannt?Die Ermittlungsgruppe GIB der Berliner Polizei ist seit 1994 mit der Bekämpfung von Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien beauftragt. Dabei wird mit präventiven und repressiven Maßnahmen auf das Phänomen eingegangen. Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählen insbesondere Kontaktaufnahmen in Form von Gesprächsrunden in Schulen und Jugendeinrichtungen und der Begleitungen von "HIP HOP" - Veranstaltungen in enger Zusammenarbeit mit den Präventionsbeauftragten der Polizeiabschnitte.Weiterhin erfolgt ein reger Austausch mit privaten Institutionen, die sich der Bekämpfung des Graffiti-Unwesens widmen. Vorträge mit Präventionscharakter werden z. B. bei Wohnungsbaugesellschaften und Interessenverbänden (Hausbesitzer, Gewerbetreibende, etc.) gehalten. Dabei werden die Erscheinungsformen von Graffiti dargestellt und Präventionsansätze aufgezeigt.Zur Aufklärungsarbeit erfolgte eine Publizierung von Flyern in einer Gesamtauflage von 35.000 Exemplaren im Jahr 2005. Diese wurden über die polizeilichen Präventionsbeamten u. a. im Rahmen der Anti-Gewalt-Trainings an den Schulen verteilt. Die Flyer dienen der Darstellung des Phänomens "Graffiti" mit allen rechtlichen Konsequenzen, möglichen Vorbeugungsmaßnahmen und Früherkennungsfaktoren.Auf der Internetseite der Berliner Polizei - - erscheint eine eigene Rubrik zum Phänomen "Graffiti" mit Erläuterung der Szene sowie Darstellung der straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen und der Gefährdungen für Leib und Leben im Bahngebiet, wobei das Herunterladen der zuvor erwähnten Flyer gewährleistet ist. www.polizei-berlin.deZur Vermeidung von Informationsdefiziten erfolgt in Berlin die Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens Graffiti durch eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe, GE GiB, von Landespolizei und Bundespolizei. Es finden regelmäßig Kontrollen von der Graffiti-Szene zugehörigen Personen und ggf. Sicherstellungen von Szene-Utensilien statt.Um auch im Rahmen des Bauordnungsrechts Maßnahmen gegen das Graffitiunwesen zu ermöglichen, enthält die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) bereits seit 1997 die Regelung, dass so genannte Graffiti verunstaltend sind und entfernt werden müssen (§ 9 Abs. 3 BauO Bln). Hierdurch soll eine effektive und praktikable Ab-wehr und Beseitigung von Farbschmierereien unterstützt werden. Wenn der Eigentümer nicht dem Gesetz entsprechend selbstständig Graffiti beseitigen lässt, kann eine Beseitigungsanordnung von dem jeweiligen Bezirksamt erlassen werden. Derartige Beseitigungsanordnungen sind auch bereits erlassen worden. Sie stehen allerdings im Ermessen der Bezirksämter, deren personelle Ressourcen begrenzt sind.Darüber hinaus enthält der § 9 Abs. 3 BauO Bln auch die Möglichkeit zum Erlass einer Allgemeinverfügung, um massenhafte Graffiti, die sich großflächig und zusammenhängend über Bezirksgrenzen hinweg ergeben haben, beseitigen zu können. Hier kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unmittelbar eingreifen und durch eine Allgemeinverfügung Eigentümern die Duldung der Beseitigung aufgeben. Hierbei trägt allerdings das Land Berlin die Kosten der Beseitigung. Hierauf abgestellte und weitergehende Initiativen sind auf Grund der angespannten Haushaltslage des Landes Berlin nicht in Angriff genommen worden.Dr. Körting Senator für Inneres und Sport" Kleine Anfrage
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