GEZ-GEBÜHR: HAUSHALTS- UND BETRIEBSSTÄTTENABGABE STATT GERÄTEGEBÜHR?

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Nach einem aktuellen Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Dr. Paul Kirchhof soll die Rundfunkgebühr – landläufig auch GEZ-Gebühr genannt – von einer gerätebezogenen Gebühr in eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe umgewandelt werden. Künftig solle jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden seien. Für Unternehmen sind laut dem Gutachten abweichende Regelungen möglich. So könnte es für Unternehmen, wie etwa Hotels, im Gegensatz zum Haushalt auch gestaffelte Beiträge geben, zum Beispiel nach Anzahl der Mitarbeiter oder der Fahrzeuge mit Autoradio. Der GdW hatte sich frühzeitig Überlegungen massiv widersetzt, die Rundfunkfinanzierung als Steuer künftig an den Besitz von Objekten wie Wohnungen oder Büros zu koppeln.Mit der Reform sollten ARD und ZDF außerdem auf Werbung und Sponsoring völlig verzichten, fordert Kirchhof und unterstützt damit die Position der privaten Rundfunksender ebenso wie die zahlreicher Verlage. Über das Gutachten und die Finanzierungsreform wollen die Ministerpräsidenten der Länder am 9. Juni  beraten. Nach Medienberichten soll dabei neben dem von Kirchhof favorisierten Haushaltsmodell auch eine modifizierte Version des derzeitigen Gebührenmodells zur Debatte stehen. Die Umstellung könnte dann Anfang 2013 mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag erfolgen.Mit der Neuregelung will der Verfassungsjurist auch die Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten darüber beenden, mit welchem Gerät (klassisches Radio oder Fernseher, Handy oder PC) die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden. Voraussetzung für eine Umstellung auf eine Abgabe sei, dass die Bürger nicht mehr zahlten als bisher. Derzeit zahlt ein Haushalt für das erste TV-Gerät 17,98 Euro pro Monat. Alle Zweitgeräte sind dann gebührenfrei. Kirchhof geht davon aus, dass grundsätzlich jeder Haushalt in irgendeiner Weise die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutze und daher zur Zahlung verpflichtet sei. Einzelnen müsse es zwar möglich sein, in einem Antragsverfahren diese Vermutung zu widerlegen. Diese Ausnahmefälle würden jedoch nach Kirchhof kaum praktische Bedeutung haben. Kirchhof will auch die Befreiung von der Rundfunkgebühr neu regeln. So sollten Hartz-IV-Empfänger auch in Zukunft zahlen, jedoch den Betrag über das Wohngeld vom Staat ersetzt erhalten. Auch werde das bisherige und von vielen Menschen nicht mehr akzeptierte System mit ständigen Hauskontrollen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überflüssig. In Zukunft könnte für die Erfassung der Gebührenzahler eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Nach einem im Internet kursierenden inoffiziellen Staatsvertragsentwurf zur künftigen Rundfunkfinanzierung (Stand 31. März 2010) soll in Zukunft pro Wohnung der Rundfunkbeitrag bzw. die Abgabe in voller Höhe erhoben und nicht mehr nach Radio- und TV-Gerät differenziert werden. Dies würde dem Kirchhof-Gutachten entsprechen. Beitragspflichtig ist nach dem Entwurf jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die "zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird". Auch Zweit- und Ferienwohnungen sollen beitragspflichtig sein. Natürliche Personen wie Leistungsempfänger nach SGB können vom Beitrag befreit werden.Neben Haushalten sollen wie bisher auch Betriebsstätten den Beitrag entrichten. Die inoffizielle Staffel sieht für Betriebsstätten mit einem bis neun Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag vor. In der höchsten Staffelung – Betriebsstätten mit über 1.000 Beschäftigten – sollen 20 Rundfunkbeiträge entrichtet werden. Dies würde gegenüber der derzeitigen Regelung, wonach pro Betriebsstätte unabhängig von der Zahl der Beschäftigten nur ein Beitrag zu zahlen ist, eine Steigerung der Abgabenlast bedeuten.Fazit: Das Kirchhof-Modell würde unter der Voraussetzung, dass die bisherige TV-Gebühr der Höhe nach beibehalten würde, zu einem höheren Gesamtaufkommen führen. Da künftig zunächst nahezu jeder Haushalt und jedes Unternehmen abgabenpflichtig wäre, dürften die Zahl der Abgabepflichtigen und das Aufkommen insgesamt steigen. Landespolitiker und die öffentlich-rechtlichen Sender, die das Kirchhof-Gutachten überwiegend begrüßen, gehen jedoch von einer aufkommensneutralen Regelung aus, sodass den Sendern keine systembedingten Mehreinnahmen zufließen. Dies würde eine Neukalkulation durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die den von ARD und ZDF angemeldeten Finanzbedarf prüft und den Landesparlamenten eine konkrete Höhe empfiehlt, erfordern.

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 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
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