Gewobag übergibt zweite modulare Geflüchtetenunterkunft mit 320 Wohnplätzen in Spandau

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Die Gewobag übergab am 21. Juli 2017 bereits den zweiten Gewobag-Neubau in modularer Bauweise an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Nach der Erstnutzung durch Geflüchtete wird das Gebäude in den regulären Vermietungsbestand der Gewobag übergehen.

Schlüsselübergabe nach nur neun Monaten Bauzeit: Im Falkenhagener Feld konnte die Gewobag am 21. Juli 2017 die zweite Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten übergeben. Das sechs- bzw. siebengeschossige Gebäude in der Spandauer Freudstraße bietet Platz für 320 Menschen. Die Bauweise mit Modulen, die vorgefertigt angeliefert und auf der Fundamentplatte montiert werden, ermöglichte die rasche Fertigstellung.

Auf einer Fläche von insgesamt 5.471 Quadratmetern wurden vier verschiedene Wohnungstypen errichtet – von der 1-Zimmer-Wohnung für drei Personen bis zur 4-Zimmer-Wohnung für sechs Personen. Im Erdgeschoss befinden sich Räume für den Betreiber sowie gemeinschaftlich genutzte Bereiche: eine Waschküche, Aufenthaltsräume, Zimmer für die Kinderbetreuung sowie ein Beratungsbereich. Im Außenbereich gibt es einen Spielplatz, ein Picknickareal sowie eine Fläche für gemeinsame Aktivitäten. Alle anderen Flächen sind begrünt und es wurden Stellplätze für 60 Fahrräder eingerichtet. 

Schnelle Hilfe in besonderer Lage

Infolge der großen Anzahl an Flüchtlingen, die in den letzten Jahren nach Berlin kamen, war schnelles Handeln dringend notwendig. In den ersten Monaten standen für die Unterbringung der geflüchteten Menschen nur Notlösungen wie Turnhallen oder leer stehende Verwaltungsgebäude zur Verfügung. Die Gewobag erhielt den Auftrag, möglichst schnell zwei modulare Neubauten zu errichten, um Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen. Die erste modulare Unterkunft für 224 Flüchtlinge wurde bereits Ende 2016 in Berlin-Tegel fertiggestellt. 

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wird wie bei allen anderen Flüchtlingsunterkünften in Berlin den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft bestimmen und ist für die Vermietung verantwortlich. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Wohnungen ihrer Zweitnutzung überführt und mit wenig Aufwand zu Mietwohnungen umgebaut.
 

 

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