Am 2. November soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) beschließen. In einer Stellungnahme bezeichnete der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss, den Entwurf heute als "tragfähigen Kompromiss".
Mit dem Entwurf habe der Bundesfinanzminister den in der SPD-Fraktion bestehenden Bedenken gegen den Einbezug von Wohnimmobilien in den Anwendungsbereich des Gesetzes Rechnung getragen, so Poss. Bestandsimmobilien, deren Nutzfläche zu mehr als 50 Prozent Wohnzwecken dient, werden damit nicht zum Anlagebestand eines REITs gehören dürfen. Hintergrund dieser Ausnahme sei der Schutz von Mieterinteressen und die Gewährleistung einer nachhaltigen und sozialen Stadtentwicklung.Auch seien die Sanktionen gegen einen REIT verschärft worden, der die Voraussetzungen für seine Steuerbefreiung nicht erfüllt, so Poss weiter. Damit solle verhindert werden, dass ein REIT fortwährend gegen Bedingungen verstoße, die Grund für seine steuerliche Sonderbehandlung sind.Weitere steuerliche Fragen könnten im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Denn alle Beteiligten hätten ein Interesse daran, dass die Einführung von REITs in Deutschland nicht zu Steuermindereinnahmen führe, sondern neben den erwarteten Effekten für den Finanzplatz Deutschland auch ein Steuerplus erbrächten.