Von den über 9 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland ( mehr als 22 Prozent aller Wohnungen) werden knapp die Hälfte von Eigentümern selbst bewohnt, knapp 50 Prozent vermietet. Eigentümergemeinschaften setzen Verwalter/innen zur Betreuung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums und zur Abrechnung des Hausgeldes ein.
Nach bisheriger Rechtslage müssen Verwalter weder berufliche Voraussetzungen erfüllen noch eine Pflichtversicherung vorweisen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus. Der neue Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass nur noch qualifizierte Wohnungsverwalter neben den professionellen Wohnungseigentumsverwaltungen zugelassen werden. Der Gesetzentwurf wurde am 31. August 2016 im Kabinett beschlossen.
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