Am 17. Mai hat der Berliner Senat den Gesetzentwurf zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) im Land Berlin beschlossen. Der BBU hatte den Entwurf in einer zuvor abgegebenen Stellungnahme als überflüssig abgelehnt.
Das EEWärmeG schreibt für neue Gebäude den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs verpflichtend vor. Für die Erfüllung dieser Pflichten kommen verschiedene Techniken (z. B. thermische Solaranlagen und Biomasseanlagen) oder Ersatzmaßnahmen (z. B. verstärkte Dämmung der Außenwand) in Betracht. Die Erfüllung der Nutzungspflicht muss nachgewiesen und - stichprobenartig - kontrolliert werden.Mit dem vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf soll die gesetzliche Grundlage für einen auf die landesspezifischen Besonderheiten abgestimmten effizienten Vollzug des EEWärmeG im Land Berlin gelegt werden. Künftig kann von den Verfahrensvorschriften des EEWärmeG abgewichen werden. So können u. a. auch Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung gemäß der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-DV Bln) eingebunden werden. Überwachungsaufgaben können zukünftig auch teilweise auf Sachverständige übertragen werden. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung können auch Formulare eingeführt werden.Der BBU hatte im Rahmen einer Verbändeanhörung am 23. März 2011 eine Stellungnahme abgegeben und darin den Gesetzentwurf als überflüssig abgelehnt, da nach Ansicht des BBU einzig und allein zur Schaffung neuer Bürokratie führen wird. In Ihrer Antwort wies die Senatsverwaltung für Umwelt die Kritik mit dem Argument zurück, dass sich lediglich drei der 21 in die Anhörung einbezogenen Verbände ablehnend zu dem Gesetzentwurf geäußert hätten.Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage wird die für Senatsumweltverwaltung eine entsprechende Verordnung zum Vollzug des EEWärmeG vorlegen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt. Download: BBU-Stellungnahme und Antwort der Senatsumweltverwaltung
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