Der Entwurf des sogenannten Energiesammelgesetzes des BMWi umfasst zahlreiche Änderungen des EEG, KWKG, EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften. Er enthält unter anderem die vorgesehenen Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik (PV) und zum anderen dringende Regelungen im Energiebereich, insbesondere zu der EEG-Privilegierung für KWK-Neuanlagen (§§ 61b-d EEG-E) und Übergangsregelung für den Netzkodex/RfG. Insbesondere die aus beihilferechtlichen Gründen vorgesehene Absenkung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen von 40 kWp bis 750 kWp ist ein Rückschritt für die Energiewende. Die geplante Absenkung erschwert die Umsetzung von Mieterstromprojekten, da die Absenkung die Anreizwirkung der Förderung im Mieterstromgesetz aus dem Jahr 2017 konterkariert.
Die Förderung von Mieterstromprojekten ist direkt von der Höhe der Einspeisevergütung abhängig. Bisher erhielten Mieterstromanlagen mit einer Leistung von 100 Kilowattstunden eine Förderung in Höhe von 1,97 Cent pro Kilowattstunde. Diese würde sich durch den Gesetzentwurf auf 0,75 Cent pro Kilowattstunde mehr als halbieren. Bereits für das Jahr 2019 und darüber hinaus geplante Mieterstromanlagen bewegen sich bei diesem Einschnitt am Rande ihrer Wirtschaftlichkeit und die Umsetzung ist mehr als ungewiss.
Der Entwurf steht im deutlichen Gegensatz zu der Entschließung des Bundesrates vom 19. Oktober 2018 zur „Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende“. In dieser spricht sich der Bundesrat klar dafür aus, die Anreize für die Investitionen in Mieterstromanlagen in urbanen Zentren zu erhöhen, indem bestehende Hemmnisse in den geltenden Gesetzen abgebaut werden sollen. Unter anderem sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, zum Beispiel rechtliche Rahmenbedingungen, die die Gewerbesteuerpflicht beim Angebot von Mieterstrom durch den Vermieter verhindern.
Der GdW Bundesverband deutscher Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. hat zu dem Entwurf des Energiesammelgesetzes eine Stellungnahme veröffentlicht. Ebenso enthält der Downloadbereich eine Grafik die eine Absenkung des Mieterstromzuschlages in Abhängigkeit der Anlagengröße illustriert.
Für Rückfragen steht der Fachbereich Technik, Herr Lars Grothe (lars.grothe@bbu.de) zur Verfügung.