GENOSSENSCHAFTEN MIT SPAREINRICHTUNG MÜSSEN KEINE BANKENABGABE ZAHLEN

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In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat dem Restrukturierungsgesetz zugestimmt und damit auch die Bankenabgabe beschlossen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurden dabei die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung, die formal als Kreditinstitute gelten, von der Bankenabgabe ausgenommen. "Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich", kommentierte GdW-Präsident Lutz Freitag die Entscheidung. "Wäre die Bankenabgabe für genossenschaftliche Spareinrichtungen gekommen, hätte sie zahlriche dieser Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht."Die Bankenabgabe wird in einen Stabilitätsfonds fließen und soll dazu dienen, künftige Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei Kreditinstituten zu finanzieren. So sollen in Zukunft mögliche Bankenschieflagen verhindert werden. Die Höhe der Bankenabgabe wird sich dabei am Risiko ausrichten, das aus der Größe eines Kreditinstituts und seiner Vernetzung im Finanzmarkt resultiert. Durch die Bankenabgabe sollen die Kreditinstitute, die möglicherweise künftig über Restrukturierungsmaßnahmen gestützt werden müssten, an der Finanzierung solcher Maßnahmen beteiligt werden. "Das zeigt deutlich, dass Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung mit der Bankenabgabe nicht belastet werden durften", so Freitag. Das Kerngeschäft der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung ist der Bau und die Bewirtschaftung von Genossenschaftswohnungen für ihre Mitglieder. Damit Genossenschaften Sparprodukte anbieten können, brauchen sie eine Zulassung durch die Aufsichtsbehörde BaFin und gelten dann formal als Kreditinstitut, die Einlagen annehmen. Sie setzen diese Einlagen als Finanzierungsinstrument im genossenschaftlichen Wohnungsbau - also für die qualitätsvolle Wohnversorgung ihrer Mitglieder - ein. Die Ausführung weiterer - potenziell risikobehafteter - Bankgeschäfte, wie die Gewährung von Krediten, ist ihnen nicht erlaubt. Selbst Girokonten dürfen sie nicht anbieten. "Dadurch sind sie Wohnungsgenossenschaften kein Teil der Risikogemeinschaft des deutschen Bankensystems und mussten daher folgerichtig von der Bankenabgabe ausgenommen werden", so Freitag.

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