Ein entsprechendes Maßnahmenpaket haben Bund und Länder beschlossen. Die Bundesländer sollen größere Gestaltungsspielräume erhalten. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des ländlichen Raums.
Die Gemeinschaftsaufgabe soll künftig stärker auf die Probleme des ländlichen Raums ausgerichtet werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket hat der Koordinierungsausschuss der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) am 5. September 2008 unter Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, beschlossen. Die Maßnahmen werden am 1. Oktober 2008 in Kraft treten. Bundeswirtschaftsminister Glos: "Die Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' ist das wichtigste Förderinstrument der regionalen Wirtschaftspolitik. Mit den nun beschlossenen Maßnahmen wird sie grundlegend reformiert. Künftig können wir noch besser helfen, im ländlichen Raum vorhandene Wachstums- und Beschäftigungspotentiale zu mobilisieren." Das Gebiet, in denen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingesetzt werden können, wird erweitert. Diese neue Fördergebietskulisse umfasst auch strukturschwache ländliche Gebiete in Westdeutschland. Inhaltlich wird die Entwicklung von der Basis stärker fokussiert. Investitionen von gemeinnützigen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen können künftig in einem größeren Umfang gefördert werden. Das hierzu bisher befristete Modellprojekt wird in den regulären Förderkatalog der GRW aufgenommen. Ebenfalls wird der Förderkatalog um die Möglichkeit der Förderung mobiler Wirtschaftsgüter erweitert. Weiterhin heben Bund und Länder die Förderhöchstsätze an. Sie schöpfen damit den Rahmen, den ihnen die Europäische Union setzt, vollständig aus. Die höheren Fördersätze werden stärkere Anreize für Investitionen in benachteiligten Regionen setzen. Förderbedingte Betriebsverlagerungen sind unerwünscht. Die Vorkehrungen gegen förderbedingte Betriebsverlagerungen werden daher verschärft. Neu ausgerichtet werden die Berichts- und Transparenzregelungen. So unterliegen die Bundesländer künftig erweiterten Berichtspflichten gegenüber dem Bund bei Rückforderungen. Mit dem Beschluss setzt Glos' Ressort - als erstes der beteiligten Häuser - den Arbeitsauftrag um, den das Bundeskabinett den Fachministerien am 12. März 2008 mit der Einsetzung der "Interministeriellen Arbeitsgruppe Ländliche Räume" erteilt hat.