Arbeitsministerin Dagmar Ziegler, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Vertreter der Kammern, Kommunen, Gewerkschaften und Unternehmensverbände haben am 18. Februar eine gemeinsame Erklärung zur öffentlich geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose im Land Brandenburg unterzeichnet.
Neben der Absicherung der finanziellen Leistungen für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger rücke das Fördern von Langzeitarbeitslosen in den Mittelpunkt, erklärte Ziegler in einer Pressemitteilung. Das Ziel, möglichst viele Langzeitarbeitslose wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen, könne nur im Schulterschluss erreicht werden. Einzelne Träger der Grundsicherung hätten bereits ihre Arbeitsmarktprogramme fertig gestellt, andere arbeiteten mit Hochdruck daran. Dabei gehe es um die Planung der Instrumente, die angewandt werden sollen, um Betroffene in Arbeit oder Arbeitsfördermaßnahmen zu bringen. Dafür wurden den Kommunen vom Bund 395,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. In Brandenburg seien mehr als 153.700 Bedarfsgemeinschaften nach SGB II zu betreuen, so die Ministerin, über 215.300 Personen erhielten ALG II, ca. 60.600 Sozialgeld. „Angesichts der Arbeitsmarktsituation im Land bleibt noch auf längere Zeit die öffentlich geförderte Beschäftigung unverzichtbar. Diese Möglichkeiten bedeuten für viele Arbeitslose Chancen auf sinnvolle Beschäftigung und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich lösen sie Befürchtungen aus, dass dadurch reguläre Beschäftigung verdrängt werden könnte." Deshalb sei sie froh, so Ministerin Ziegler, dass Vertreter von Politik, Wirtschaft, den Kommunen, Gewerkschaften und der Freien Wohlfahrtspflege aktiv an einer vernünftigen Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik vor Ort mitwirken wollen. Folgende Schwerpunkte wurden von den Unterzeichnenden der Gemeinsamen Erklärung u.a. vereinbart:Für ALG II- Empfänger stehen die Instrumente Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Förderung von Existenzgründungen vorrangig zur Verfügung. Besondere Bedeutung hat die Integration der unter 25-Jährigen in Arbeit oder Ausbildung oder ihre Heranführung an Ausbildung. Für ALG II- Empfänger werden auch Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung angeboten. Eine neue Form der öffentlich geförderten Beschäftigung neben ABM sind die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Fertigkeiten und Fähigkeiten sollen bei der Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten berücksichtigt werden. Qualifizierung verknüpft mit der Beschäftigung soll an den individuellen Voraussetzungen ansetzen. Erfahrungsgemäß erhöhen Freiwilligkeit und Wahlmöglichkeit die Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.Reguläre Beschäftigungsverhältnisse dürfen bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nicht verdrängt, ihre Neueinrichtung darf nicht behindert werden. Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen der Privatwirtschaft müssen ausgeschlossen werden.Die Unterzeichnenden wollen eine Gefährdung bestehender Beschäftigungsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt und eine Beeinträchtigung öffentlicher Auftragsvergabe an Privatunternehmen ausschließen. Deshalb wird von den Trägern der Grundsicherung erwartet, dass sie die örtlichen Akteure des Arbeitsmarktes, insbesondere die Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Träger der freien Wohlfahrtspflege, in Beiräten beteiligen und auch im Übrigen eng mit ihnen zusammenarbeiten. Alle Seiten sind sich darin einig, dass eine frühzeitige Abstimmung aller relevanten Planungs- und Entscheidungsprozesse erforderlich ist. Zur Klärung von Zweifelsfragen sind geeignete Verfahren zu entwickeln.Die Unterzeichnenden verabreden einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch, der eine Bewertung der Entwicklung einschließt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie lädt dazu alle Beteiligten spätestens vier Monate nach der Unterzeichnung dieser Erklärung ein. Gemeinsame Erklärung
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