Das Verwaltungsgericht Berlin hat durch Beschluss am 26. Oktober 2010 "VG 10 L 274.10" zunächst im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der ALBA GmbH gegen die Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz entschieden, dass die ALBA GmbH das seit 2004 eingeführte Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne Plus" vorerst weiter in Berlin betreiben darf. Es darf allerdings nicht über die bislang angeschlossenen 410.000 Haushalte hinaus ausgeweitet werden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hatte der ALBA GmbH im August 2010 das weitere Einsammeln und Entsorgen von Nichtverpackungsabfällen - hierzu zählen zum Bespiel Elektrokleingeräte, Holz, Bratpfannen, Spielzeug etc. - über das Sammelsystem "Gelbe Tonne Plus" untersagt. Gleichzeitig war die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet worden mit der Begründung, dass das Sammelsystem dem öffentlichen Entsorgungsträger, der BSR, fortlaufend Haushaltsabfälle entziehe. Damit würden die Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage gestellt. Es sei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger daher nicht zumutbar, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einen erheblichen Mengen- und damit Gebührenrückgang zu verkraften bzw. durch eine entsprechende Gebührenerhöhung auffangen zu müssen.Dieser Begründung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat sich das Verwaltungsgericht nur teilweise angeschlossen. Es hat die aufschiebende Wirkung der Klage der ALBA GmbH gegen die Untersagungsverfügung angeordnet. Damit dürfen die derzeit aufgestellten "Gelben Tonne Plus" zunächst bis zur Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren auf den Müllstandsplätzen der Eigentümer, also auch der Wohnungsunternehmen, verbleiben. Wegen der Komplexität des Streitstoffes hat sich das Verwaltungsgericht allerdings noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der Untersagungsverführung selbst geäußert. Lediglich die von der Senatsverwaltung angenommene Eilbedürftigkeit der Untersagung hinsichtlich der bisherigen ALBA-Sammeltätigkeit der ALBA GmbH wurde verneint. Das Verwaltungsgericht Berlin führt aus, dass derzeit nicht erkennbar sei, dass durch die Entziehung überlassungspflichtiger Haushaltsabfälle die Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage gestellt würde. Dem jetzigen Sammelvolumen der "Gelbe Tonne Plus" von 4.500 Jahrestonnen stehe ein Wertstoffsammelvolumen der BSR von 300.000 Jahrestonnen gegenüber. Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene kommunale Wertstofftonne "Orange Box" einzuführen, sei durch den vorübergehenden Weitervertrieb "Gelbe Tonne Plus" nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse.Die kurzfristige Einführung der kommunalen Wertstofftonne "Orange Box" sei daher ohne Weiteres für drei Viertel der verbleibenden Haushalte möglich. Ökologische Aspekte könnten die sofortige Einstellung der Sammlung über die "Gelbe Tonne Plus" nicht rechtfertigen, weil sich die BSR zur Verwertung dieser Abfälle gerade privater Verwerter – darunter der ALBA-GmbH – bediene. Schließlich sei auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass im Rahmen der für Herbst 2011 auf Bundesebene erwarteten Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Sammelsystem der ALBA GmbH rechtlich legitimiert werde. Eine Ausweitung des Wertstoffsammelsystems könne die ALBA GmbH allerdings nicht verlangen, da dies in die bestehenden Entsorgungsstrukturen eingreifen würde. Der BBU begrüßt dieses Urteil, das nunmehr zumindest den Status Quo der "Gelbe Tonne Plus" sichert. Der BBU appelliert an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zu prüfen, "ob die Untersagungsverfügung jetzt zurück gezogen werden könne, so das BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern." Kern: "Damit würde die Senatsverwaltung ein klares Zeichen für Wettbewerb auf dem Berliner Entsorgungsmarkt setzen". Außerdem könnte durch das Gerichtsverfahren so verkürzt und Rechtssicherheit sowohl für die Wohnungsunternehmen als auch für die Verbraucher geschaffen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin habe mit seiner heutigen Entscheidung die Schaffung vollendeter Tatsachen im Tonnenkrieg verhindert. Im Hinblick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Kreislaufwirtschafts-/ und -abfallgesetz des Bundes sei diese eine kluge Entscheidung so Kern. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz prüft derzeit, inwieweit sie von dem Rechtsmittel der Beschwerde gegen diesen Beschluss an das OVG Berlin-Brandenburg Gebrauch macht. Die Beschwerde wurde von dem Verwaltungsgericht Berlin zugelassen. Der BBU wird über den Fortgang des Verfahrens weiter berichten.Die Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes Berlin und die Beschlussfassung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 25. Oktober 2010 stehen zum download bereit. Download der Pressemitteilung Download der Beschlussfassung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 25. Oktober 2010
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