Am 10. Januar 2006 hat sich die Bundesregierung auf ein Programm zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Umfang von 25,2 Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre geeinigt.
Ein für die Wohnungswirtschaft wichtiger Programmteil ist die Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Diese wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit jährlich 1,4 Milliarden Euro gefördert. Die KfW gewährt dazu zinsverbilligte Kredite, aber auch direkte Zuschüsse in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr.Auf Nachfrage des BBU erklärte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass die jährliche Förderung mit 1,4 Milliarden Euro wie folgt aufgeteilt werden soll: eine Milliarde Euro für das Gebäudesanierungsprogramm ca. 200 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Bundesbauten ca. 200 Millionen Euro für die Steuerabschreibung von Handwerkerleistungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung bei Privathaushalten Wem in welcher Höhe die zinsverbilligten Kredite bzw. die direkten Zuschüsse zufließen sollen, stehe noch nicht fest und solle voraussichtlich im Februar 2006 im Zusammenhang mit der Überarbeitung der KfW-Programme geklärt werden. In jedem Fall könnten die Zuschüsse erst nach Inkrafttreten des Bundeshaushaltes gewährt werden.