GEBÄUDERICHTLINIE DER EU VERÖFFENTLICHT

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Nachdem das europäische Parlament am 19. Mai die novellierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet hatte, ist sie am 18. Juni 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und kann in Kraft treten. Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, nationale Rechtsverordnungen zur Umsetzung der Richtlinie zu veröffentlichen. Dies wird in Deutschland über die Novelle der Energieeinsparverordnung erfolgen. Ein Großteil der Anforderungen der Gebäuderichtlinie ist in Deutschland bereits mit der geltenden Energieeinsparverordnung umgesetzt. Umsetzungserfordernisse bestehen in Deutschland vor allem hinsichtlich der Energieausweise und betreffen beispielsweise die Aushändigung der Energieausweise an Mieter und Käufer bzw. die Vorlage einer Kopie an potenzielle neue Mieter oder Käufer sowie die Nennung des Indikators der Gesamtenergieeffizienz in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen in kommerziellen Medien und die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems für neu erstellte Energieausweise.Hinsichtlich der nationalen Umsetzung haben GdW und BBU haben bereits erste Gespräche mit dem Bundesbau- Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium geführt. Ziel der Verbände ist es, zu erreichen, dass die Regelungen der Energieeinsparverordnung 2012 maximal eine 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie darstellen und dass keine darüber hinausgehenden Alleingänge des deutschen Gesetzgebers erfolgen.

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