Der GdW plädiert in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) für die Pflicht der Pflegekassen, Menschen das Leben in den eigenen vier Wänden auch im Alter zu ermöglichen.
Die Vermeidung oder Verzögerung einer Höherstufung bei Menschen, die sich noch in der Pflegestufe 0 befinden, wäre eine gesellschaftliche Win-win-Situation, lässt der GdW in seiner Stellungnahme mitteilen. Dies würde nicht nur dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Menschen entsprechen, sondern würde auch zu einer Entlastung der sozialen Sicherungssysteme und Kommunen führen, da deutlich geringere Kosten anfallen würden, als bei einer stationären Versorgung. Die GdW-Unternehmen können hierbei sinnvolle Unterstützung leisten und haben vielfach bereits eine Vorreiterrolle übernommen.In Bezug auf den Referentenentwurf des PNG begrüßt der GdW die Absicht, zum 1. Januar 2013 höhere Leistungen für Demenzkranke zu gewähren und die Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anzupassen. Allerdings seien im vorliegenden Gesetzentwurf einige vorgesehene Maßnahmen noch nicht ausreichend, um bei Menschen, die sich noch in der Pflegestufe 0 befinden, eine Höherstufung zu vermeiden oder zumindest zu verzögern. Vor allem der Zuschuss für die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sei noch nicht hoch genug, um effektive Wirkung entfalten zu können, kritisiert der Verband. Darüber hinaus sollten im Rahmen der Pflegereform Umbauten zur Mobilitätsförderung beim Gebäude- und Wohnungszugang, Barrierefreiheit der Wohnungen sowie Einbauten technischer Assistenzsysteme in den Wohnungen über die Kassen förderfähig gemacht werden. Ebenso sollten telemedizinische Anwendungen bei Prävention und Nachsorge bezuschusst werden. Der GdW begrüßt die geplante Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen, mahnte jedoch gleichzeitig an, dass parallel dazu eine Unterstützung zum Erhalt oder Ausbau bestehender Wohngruppen notwendig sei. Weiterhin hält es der Bundesverband für notwendig, diese Wohngruppen klar von einer stationären Einrichtung abzugrenzen, damit die Entstehung neuer Wohngruppen nicht durch Rechtsunsicherheiten behindert wird. Es wird daher an die Bundesregierung appelliert, möglichst zügig einen neuen "Pflegebedürftigkeitsbegriff" umzusetzen, um für mehr Bedarfsgerechtigkeit in der Pflege zu sorgen.
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