GDW ZUR FÖDERALISMUSREFORM: ZWECKBINDUNG DER FINANZHILFEN FÜR WOHNRAUMVERSORGUNG AN DIE LÄNDER LANGFRISTIG GESETZLICH SICHERN - BUNDESMITTEL NICHT FÜR HAUSHALTSSANIERUNG DER LÄNDER MISSBRAUCHEN

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Anlässlich der aktuellen Anhörungen zur Föderalismusreform hat der GdW darauf hingewiesen, dass die zweckgebundene Mittelverwendung der für die Wohnraumversorgung vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes an die Länder langfristig gesetzlich gesichert werden müsse. "Die vorliegenden Vereinbarungen im Rahmen der Föderalismuskommission reichen nicht aus, um dauerhaft eine angemessene Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten und eine sozial ausgeglichene Bewohnerstruktur in den Quartieren zu gewährleisten", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Zwar seien für die Bundesländer im Zeitraum 2007 bis Ende 2013 jährliche Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 518,2 Mio. EUR vorgesehen und für die Finanzierung der Wohnraumförderung einzusetzen. Ab 2014 entfalle jedoch für die - in ihrer Höhe bis Ende 2013 noch festzulegenden - Fördermittel diese Zweckbindung. "Diese Beträge unterliegen ab 2014 bis 2019 nur noch einer investiven Zweckbindung. Angesichts aktueller Berechnungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, nach denen bereits heute Jahr für Jahr 60.000 neue Wohnungen zu wenig fertiggestellt werden, ist dies nicht sachgerecht", kritisierte GdW-Präsident Freitag. "Der Zielsetzung der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung entspricht es ebenso wenig, wenn in den Ländern diese Finanzhilfen des Bundes zur Nachfinanzierung früherer Wohnraumförderprogramme verwendet oder im Hinblick auf die finanziellen Zuwendungen des Bundes eigene Landesmittel für die Wohnraumförderung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden", so Freitag. Bereits jetzt würden in einzelnen Ländern Überlegungen angestellt, die Bundesmittel zur Haushaltssanierung statt zur Sicherstellung einer quantitativ und qualitativ angemessenen Wohnraumversorgung zu verwenden. "Diese politischen Vorhaben widersprechen eklatant dem Anliegen der Föderalismusreform und ignorieren den differenzierten Wohnbedarf der Zukunft insbesondere aufgrund des demografischen Wandels. Sie sind höchst problematisch", sagte GdW-Präsident Freitag.