GDW UND DMB: ZU ENGER ZEITPLAN FÜR VERBÄNDEBETEILIGUNG BEI UMSETZUNG DES INTEGRIERTEN ENERGIE- UND KLIMAPROGRAMMS

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Den Verbänden der Mieter, Vermieter und Hauseigentümer wird bei der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms nur eine äußerst kurze Beteiligungsfrist für eine Stellungnahme eingeräumt. Dieser extrem eng bemessene Zeitplan lasse den Akteuren keinen Raum für eine fachlich fundierte Begleitung, erklärten Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Dr. Franz Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einem Beschwerdebrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms für die Wohngebäude sei für GdW und DMB eine wesentliche Rahmenbedingung bei der Bewirtschaftung, Sanierung und Nutzung der Wohnungen. Beide Spitzenverbände der Mieter und Vermieter legten großen Wert auf eine fachlich gesicherte Begleitung der Gesetzgebungsverfahren. "Im Normalfall beträgt die Zeit zur Prüfung von Gesetzesentwürfen rund vier bis acht Wochen", so Freitag. Für die Entwürfe der Novelle der Heizkostenverordnung und des Energieeinsparungsgesetzes sowie der damit verbundenen Änderung der Energieeinsparverordnung seien den Verbänden gerade einmal sieben Werktage für eine Stellungnahme gewährt worden. Eine genaue Bewertung der weitreichenden Änderungen in den Gesetzesentwürfen sei so nicht möglich, erklärte Rips. Wie kompliziert die Materie im fachlichen Detail sei, zeige nicht zuletzt die mehrmonatige Diskussionszeit auf Arbeitsebene in den Ministerien. Gerade bei den wichtigen Zielen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung müssten die Beteiligten weiter motiviert und Hemmnisse beseitigt werden. Dazu sei ein ausreichender Zeitrahmen unumgänglich. Sowohl der GdW als auch der DMB verfügten über große Erfahrung bei der Steigerung der Energieeffizienz. Für die Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie die Mieter sei Energieeinsparung dabei bereits seit langem ein wichtiges Handlungsfeld. Zur Qualität eines Gesetzes gehöre die Einbeziehung von Fachleuten. GdW und DMB forderten die Bundeskanzlerin gemeinsam auf, für die wichtigen Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms auch die nötige Zeit für deren Einschätzung und Bewertung durch die Betroffenen einzuräumen. Nur so könnten Anwendungsprobleme und Hemmnisse bei der späteren Umsetzung der Gesetze vermieden werden.