GDW-STELLUNGNAHME ZUM MESS- UND EICHGESETZ

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Schon wieder ein neues Gesetz mit überzogenen Meldepflichten für Gebäudeeigentümer. Der GdW hat zum Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Messgeräten, deren Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG) eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) warnt in der Stellungnahme dringend vor der Einführung der geplanten extrem aufwendigen Anzeigepflicht. Die Kostenschätzung im Gesetzentwurf sei weit von der wohnungswirtschaftlichen Realität entfernt. Diese neue Informationspflicht werde für die Mehrfamilienhäuser bei ca. 5,8 Millionen jährlich zu erneuernden Messgeräten zu zusätzlichen Bürokratiekosten von 12 Millionen Euro führen.Eine ähnliche Anzeigepflicht sei im Jahr 2011 mit der novellierten Trinkwasserverordnung für ca. 2 Millionen Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung geschaffen worden. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Gesundheitsämter diese Menge praktisch nicht bewältigen können, sei mit der derzeit laufenden Novelle der TrinkwasserV wieder die Abschaffung dieser Meldepflicht nur ein Jahr nach ihrer Einführung geplant.Die Forderung des GdW: Die im MessEG vorgesehene Anzeigeplicht sollte dringend gestrichen werden. Im Folgenden die Stellungnahme des GdW zum Download. Stellungnahme des GdW zum Download

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18F16DE_GdW%20STN_Mess-%20und%20Eichgesetz
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