GDW-STADTUMBAUKONGRESS: TEILERSTATTUNG DER TEILNAHMEGEBÜHR

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Viele Teilnehmer des diesjährigen GdW-Stadtumbaukongresses in Leipzig klagten über die mangelnde Beheizung des Tagungsraumes. Wie uns der GdW mitteilte, lag die Kälte im Verschulden eines externen Dienstleisters, der hierfür in Regress genommen werden soll. Als kleine Wiedergutmachung erstattet der GdW allen Kongressteilnehmern nun 50 Prozent der Teilnahmegebühr. Teilnehmer, die die Tagungsgebühr bereits entrichtet haben, können mittels des im BBU-Net bereitgestellten Faxformulars eine Rückerstattung des zuviel gezahlten Betrages beantragen. Ist die Gebühr noch nicht entrichtet worden, kann die noch ausstehende Zahlung um 50 Prozent reduziert werden. Download des GdW-Faxformulars Download des Presse-Echos

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DD906_GdW-Presseresonanz_
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