GDW SETZT SICH FÜR DIE ABRISSKÜNDIGUNG EIN

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Vor der am 23. Februar im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindenden Anhörung zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung hat GdW-Präsident Freitag eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates nochmals ausdrücklich unterstützt. Diese sei im Mietrecht notwendig, um Blockaden des Stadtumbaus zu verhindern. Der GdW ist zu der Anhörung geladen und wird die Argumente der Wohnungswirtschaft vertreten. "Um die in den Stadtumbauprogrammen vorgesehenen wirtschaftlich und stadtentwicklungspolitisch notwendigen Abriss- und Rückbaumaßnahmen durchführen zu können, brauchen die Wohnungsunternehmen eine verlässliche Rechtsgrundlage, um in außergewöhnlichen Problemfällen den absolut auszugsunwilligen Mietern eines überwiegend leer stehenden Wohngebäudes kündigen zu können", erklärte Freitag. Die jetzige Rechts- und Gesetzeslage gebe - trotz der seit 1. Mai 2004 auch in den neuen Ländern möglichen Verwertungskündigung - nicht die erforderliche Klarheit und Sicherheit für unvermeidbare Abrisskündigungen.Auch für die Wohnungsunternehmen in den alten Ländern werde künftig das Problem der Beendigung von Mietverhältnissen im Rahmen von Stadtumbaumaßnahmen an Bedeutung gewinnen. Mit der bundeseinheitlichen Regelung einer Abrisskündigung würde eine wichtige Rahmenbedingung für den Stadtumbau in ganz Deutschland geschaffen werden, die unnötige Verzögerungen und Kosten verhindern, begründete der GdW-Chef die Gesetzesinitiative.Ein Kündigungstatbestand mit klaren rechtlichen Vorgaben für den Abriss von Wohnungen würde den Wohnungsunternehmen Planungs- und Rechtssicherheit geben, um die erforderlichen Maßnahmen ohne zeitliche Verzögerung und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und stadtentwicklungspolitischer Aspekte durchführen zu können. Er würde verhindern, dass sich Mieter ihre Auszugsbereitschaft sehr teuer "abkaufen" lassen wollen. Obwohl die Wohnungsunternehmen den Betroffenen mehrere, zum Teil wesentlich bessere Wohnungen und erhebliche Hilfen beim Umzug und Renovieren anbieten, seien überhöhte "Entschädigungsforderungen" keine Ausnahme. "Es darf nicht sein, dass einzelne Mieter mit spekulativem Blick auf hohe Entschädigungssummen den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Abgesehen davon, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögern würde, können die Wohnungsunternehmen auch die Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.Über das Ergebnis der Anhörung wird informiert.