Aktuell ist die Veröffentlichung von Normen in Vorbereitung, die den Betrieb von steckerfertigen Photovoltaikanlagen erlauben, also z. B. Balkonanlagen. In Kürze werden Dienstleister und evtentuell Mieter sich an Wohnungsunternehmen wenden, um solche Balkonanlagen zu installieren und zu betreiben. Die technischen Möglichkeiten sind dabei nur die eine Seite. Wesentlich ist, dass es im Ermessen des Wohnungsunternehmens liegt, Balkon-PV-Anlagen zu erlauben oder nicht
Mehr Informationen entnehmen Sie dem GdW-Rundschreiben vom 16. März 2018 im Downloadbereich unten.
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18_03_16_balkonhaengende_pv
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