Fläche zur Nutzung von Solarthermie bei den Wohnungsunternehmen seit 2001 verdoppelt / Keine gesetzlichen Vorgaben für überdimensionierte Solarkollektoren
"Die Solarthermie ist eine unverzichtbare Technologie für die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien", so Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Die im GdW organisierte Wohnungswirtschaft verstärke die Nutzung von Solarthermie und habe hohe Wachstumsraten in diesem Bereich zu verzeichnen: Die installierte Fläche zur thermischen Nutzung der Solarenergie bei den Wohnungs- und Immobilienunternehmen sei allein zwischen 2001 und 2005 um 55 Prozent auf fast 36.000 qm angestiegen. Eine vorläufige Auswertung der GdW-Statistik zeige bis 2007 eine weitere Steigerung um über 30 Prozent auf rund 47.000 qm. "Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Nutzung von Solarthermie für große Mehrfamilienhäuser erst Ende der Neunzigerjahre einsetzte und damit wesentlich später als für Einfamilienhäuser, weil es vorher keine entsprechenden technisch ausgereiften Angebote für den Geschosswohnungsbau gab", erläuterte der GdW-Präsident. Die Wohnungsunternehmen in den Verbänden des GdW hätten seitdem große Erfahrungen mit der Technik und Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen im vermieteten Geschosswohnungsbau gesammelt und sich intensiv an Modellprojekten zur Nutzung erneuerbarer Energien beteiligt. So seien beim Projekt "Solarthermie 2000" elf von 13 realisierten Projekten von GdW-Unternehmen ausgeführt worden. Bei der Planung von Solaranlagen müsse man sich am geringsten Warmwasserverbrauch im Gebäude im Sommer orientieren. Denn die heute üblichen Warmwasserverbräuche lägen deutlich unter den vor längerer Zeit ermittelten Normwerten von 30 bis 50 Liter pro Person und Tag. Teilweise würden sie sogar unter 15 Liter pro Person und Tag liegen. Solaranlagen dürften keineswegs zu groß ausgelegt werden, um Stillstandszeiten im Sommer zu vermeiden. Denn dies führe zu überhöhten Kosten und verringere die Effizienz.Die Erfahrungen der GdW-Unternehmen zeigten, dass etwa ein Quadratmeter Kollektorfläche pro Wohneinheit eine völlig ausreichende Größe von Solaranlagen im Geschosswohnungsbau darstellt. Dies belegten auch bereits realisierte Projekte, wie z.B. die Anlage der Charlottenburger Baugenossenschaft im Meller Bogen in Berlin. Dort wurden für 563 Wohneinheiten 570 qm Solarfläche installiert, die bestens funktionierten und ausreichend Solarenergie produzierten. Der Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes ignoriere diese technischen und ökonomischen Erkenntnisse. Er übertrage die im Einfamilienhaus notwendigen größeren Solarflächen fälschlicherweise auf Geschosswohnungsbauten und verlange die Installation von 0,04 qm Solarkollektorfläche pro Quadratmeter Nutzfläche. Für eine durchschnittliche Mietwohnung wären damit fast drei Quadratmeter Solarkollektorfläche notwendig. Diese Anforderung führe zu unwirtschaftlichen und überdimensionierten Solaranlagen, warnt der GdW-Präsident. Außerdem würden die in solchen überdimensionierten Anlagen gebundenen finanziellen Mittel anderen energetischen Modernisierungsprojekten entzogen. Auch die Politik müsse erkennen: Energieeffizienz setzt wirtschaftliche Effizienz voraus.