Der GdW hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Innovation eine Stellungnahme mit zehn konkreten Vorschlägen der Wohnungswirtschaft zum Abbau der Bürokratie in Deutschland übermittelt. Sie beziehen sich unter anderem auf das Schornsteinfegerwesen, die Verlustverrechnungsbeschränkung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen im Körperschaftssteuergesetz, den Baubereich und die Novellierung der Energieeinsparverordnung.
"1.195 Gesetze und 3.055 Verordnungen hat der Deutsche Bundestag im Zeitraum 1998 bis 2004 beschlossen, häufig in Umsetzung von 750 Richtlinien sowie 18.167 Verordnungen der Europäischen Kommission. Damit steigt mit der Zahl gesetzlicher und administrativer Regelungen der bürokratische Aufwand und damit die Belastung für die Wirtschaft. Ein mutiger Bürokratieabbau wie von der Großen Koalition angekündigt kann wichtige wirtschaftliche Impulse gerade auch in der Immobilien- und damit Baubranche setzen", erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag anlässlich einer GdW-Stellungnahme zum "Programm Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung" der Bundesregierung gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWI). Erste Schritte seien etwa der Einrichtung eines Normenkontrollrates eingeleitet. Jetzt müssten konkrete Maßnahmen folgen, forderte Freitag und verwies auf die in der Stellungnahme enthaltenen insgesamt 10 ausgewählten Vorschläge des GdW zum Bürokratieabbau.Ein besonders eklatantes Beispiel für Überregulierung sei die Bauabzugsteuer, nach der alle Auftraggeber von Bauleistungen von den Zahlungen an ausführende Unternehmen jeweils 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt des Bauunternehmens abführen müssen. Zweck des Gesetzes war es, die deutschen Steueransprüche aus Lohnsteuer und Einkommensteuer bei Einsatz insbesondere ausländischer Werkunternehmer zu sichern. "Die Nutzung der Ausnahmeregelung durch das Beantragen von Freistellungserklärungen bei den zuständigen Finanzbehörden bedeutet für die Auftragnehmer hohen Verwaltungsaufwand", so Freitag. Gleichzeitig müssten Wohnungsunternehmen, die eine Bauleistung beziehen, im Rahmen ihres Rechnungswesens etwaige Freistellungen durch Kontrollmechanismen absichern, die Laufzeiten der Freistellungserklärungen hinterlegen und bei projektbezogenen Freistellungserklärungen ein möglicher Widerruf durch die Finanzbehörden beachten. "Allein die Hinterlegung dieser Funktionen in den wohnungswirtschaftlichen EDV-Systemen hat zu erheblichen Kostenbelastungen geführt", sagte Freitag. Andererseits hätten die Finanzgerichte zwischenzeitlich in allen entschiedenen Fällen die Finanzämter zur Ausstellung von Freistellungserklärungen verpflichtet. Im Ergebnis seien die Finanzämter heute in allen Fällen verpflichtet, Freistellungsbescheinigungen auszustellen, so dass das Gesetz überflüssig geworden sei. "Die Bauabzugsteuer ist ein Paradebeispiel für eine Überregulierung, die sowohl die private Wirtschaft als auch die Verwaltungsbehörden belastet, ohne einen erkennbaren Zweck zu erfüllen", erklärte GdW-Präsident Freitag. Die GdW-Stellungnahme mit einer ausführlichen Vorstellung der zehn vorgeschlagenen Maßnahmen zum Demokratieabbau ist im Internet unter www.gdw.de (Rubrik Medieninfo, Attachment zur Pressemitteilung vom 23.8.2006) abrufbar.