Wohnungswirtschaft: Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Einkommensentwicklung dringend notwendig
Der GdW spricht sich für eine Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Einkommensentwicklung aus. "Die letzte Anhebung des Wohngeldes liegt jetzt schon sieben Jahre zurück", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen im Zusammenhang mit der heutigen Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Neuregelung des Wohngeldrechts. Eine Neuregelung sei auch wegen der veränderten finanziellen Belastung und Struktur der Wohngeldbezieher dringend notwendig. Die Einführung des SGB II mit der Übernahme der Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen der Hartz IV-Arbeitsmarktreform habe den Bezieherkreis und die Bedeutung des Wohngeldes wesentlich gewandelt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf reiche jedoch bei weitem nicht aus, um die finanziellen Belastungen aller bedürftigen Mieter durch die Steigerungen der Wohnkosten - insbesondere bedingt durch extreme Energiepreissteigerungen - abzufangen, kritisierte der GdW-Präsident. Der Entwurf enthalte keine direkte materielle Verbesserung und müsse daher dringend durch eine deutliche Anhebung und strukturelle Veränderungen des Wohngeldes ergänzt werden.Notwendig sei eine solche Anpassung des Wohngeldes gerade auch aufgrund einer sich weiter öffnenden Einkommensschere. Als Folge der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit und der Expansion des Niedriglohnsektors steige die Zahl der Menschen, die staatlicher Zuschüsse für das Wohnen bedürfen. Vor allem bei Haushalten mit niedrigem Einkommen – darunter viele Rentner – sei die Mietbelastungsquote dramatisch angestiegen. Zudem sei in vielen Ballungsgebieten mit einem weiteren Mietenanstieg zu rechnen. Diese Einschätzung bestätige auch der Wohngeld- und Mietenbericht 2006 der Bundesregierung. Er zeige auf, dass die Mietbelastungsquote der Wohngeldempfänger im Vergleich zu den übrigen Mieterhaushalten überdurchschnittlich hoch sei. "Sie betrug trotz Wohngeldgewährung im Jahr 2005 schon 31,6 Prozent", so der GdW-Präsident, "die entsprechende Belastung aller Mieter in Deutschland macht dagegen nur 25,5 Prozent aus." Die bundesweite Statistik der vom GdW vertretenen Unternehmen ergebe für das Jahr 2006 eine Sollmiete (netto-kalt) in Höhe von 4,51 EURO/m2. Dies entspreche einem Anstieg von 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Nettokaltmieten seien bundesweit in sieben Jahren zwar nur um moderate rund 8 Prozent gestiegen, aber die energiepreisbeeinflussten warmen Betriebskosten hätten ein sehr hohes Niveau erreicht. Der GdW fordert daher eine rasche Anhebung und strukturelle Verbesserung des Wohngeldes.Der GdW begrüßt die im nun vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Abschaffung der Differenzierung nach Baualtersklassen. Dadurch müssten die Wohnungsunternehmen auf den Wohngeldanträgen ihrer Mieter das Jahr der Bezugsfertigkeit des Wohnraums nicht mehr angeben. "Der Wegfall dieser Informationspflicht trägt zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung nicht nur bei den Wohnungsunternehmen bei", erklärte Lutz Freitag. Zudem würden dann modernisierungsbedingte Mietsteigerungen, vor allem im sanierten Altbau, stärker berücksichtigt. Dies sei auch im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Klimaschutzgesetzgebung sachlich geboten.