Im Einzelnen handelt es sich um folgende Punkte:
- BauGB-Novelle endlich auf den Weg bringen
- Neue Baugebietskategorie "Urbane Mischgebiete" richtig schaffen
- Keine generelle Vorprüfung bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung
- Innerstädtische Flächen besser nutzen
- Rechtsanspruch auf Abweichungen bei Wohnungsbauvorhaben
- Zumindest befristete Ausdehnung des beschleunigten Verfahrens auf Ortsrandlagen
- Passiven Lärmschutz stärken
- BauGB-Novelle darf nicht zu mehr Bürokratie führen.
- Einbettung der energetischen Gebäudemodernisierung in den Quartierszusammenhang
- Musterbauordnung in den Ländern umsetzen
- Zehn-Punkte-Programm der Wohnungsbau-Offensive umsetzen
Der BBU hatte bei der Erarbeitung des Positionspapieres insbesondere kritisiert, dass unter der Überschrift „Verfahrens- und Umsetzungsbeschleunigung“ in der BauGB-Novelle diverse Ansätze enthalten sind, die in der Praxis genau das Gegenteil erwarten lassen. Hierzu gehören u.a. die beabsichtigten Neuregelungen, bzw. Konkretisierungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umweltberichtes sowie der verpflichtenden Vorprüfung im Einzelfall auch unter 20.000 Quadratmeter B-Plan-Grundfläche in der Innenentwicklung. Keinesfalls darf es aus Sicht des BBU durch die geplanten Änderungen zu einem erheblichen Mehraufwand und weiteren Konfliktpotenzial im Sinne neuer Bauhemmnisse kommen.
Das Positionspapier finden Sie im Downloadbereich.