Anlässlich der am 28. Februar stattfindenden Anhörung zum REIT-Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fordert der GdW, im Interesse der Anleger ein langfristiges und nachhaltiges Wirtschaften von REIT-Gesellschaften zu gewährleisten.
"Über eine 90-prozentige Ausschüttung des Gewinnes – so wie vom Gesetzgeber bislang vorgesehen - kann sich der Anleger auf Dauer nur freuen, wenn sie nicht zu Lasten der Bestandspflege erfolgt. Zu einem solchen Substanzverzehr kann der hohe Renditedruck die Gesellschaften jedoch leicht zwingen", warnte GdW-Präsident Lutz Freitag. Dies gelte sowohl für Gewerbeimmobilien, als auch für Wohnimmobilien, sollten diese später in REITs einbezogen werden. "Unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass der Gesetzgeber für den Erhalt und die Entwicklung der Immobilienbestände aus eigenen Mitteln bislang nur unzureichend Vorsorge trifft", kritisierte Freitag.Dringend notwendig sei laut GdW, den Gesetzentwurf so zu ergänzen, dass eine ausreichende Innenfinanzierung des REIT-Unternehmens möglich wird. "Die Unternehmen müssen durch zweckgebundene Rücklagen Mittel für den Bestandserhalt ansammeln können, ohne dass in diesem Fall die Ausschüttungsverpflichtung greift", erklärte Freitag. Kritisch sieht der GdW auch die im bisherigen Entwurf enthaltene Möglichkeit, zusätzlich zum erwirtschafteten Gewinn sogar Abschreibungen auf Immobilien ausschütten zu lassen. "Eine solche Regelung kann bis zu einer Gefährdung der Zahlungsfähigkeit führen", so der GdW-Präsident.Die Stellungnahme des GdW zum REIT-Gesetzentwurf steht im Internet unter www.gdw.de zur Verfügung.