Der Schutz vor Radonkonzentrationen kann nicht durch ein Bundesgesetz regeln werden, ist GdW-Präsident Lutz Freitag überzeugt. Sachgerechter und wirkungsvoller seien - auch nach den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen – Aufklärung und Information sowie freiwillige Untersuchungen, Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Der GdW unterstütze alle Maßnahmen zur wirksamen Gesundheitsvorsorge für die Bürger. Allerdings müssten administrativ angeordnete Maßnahmen angemessen und notwendig sein. Das geplante Bundes-Radonschutzgesetz sei dagegen überflüssig wie ein Kropf und führe zu völlig unbegründeter Diskriminierung von Wohnungsbeständen in bestimmten Regionen, z. B. im Thüringer Wald, Erz- und Fichtelgebirge und Bayrischen Wald. "Radonschutz kann - soweit überhaupt erforderlich - nur auf Länderebene fachlich effektiver und wirtschaftlich effizient erfolgen", erklärte der GdW-Chef. Ein bundeseinheitliches Gesetz fördere ausschließlich die weitere Überregulierung und trage zu einer Aufblähung der Bürokratie bei.Der GdW befürchtet einen erheblichen Kostenschub, wenn flächendeckend nachgewiesen werden müsse, dass die Radonaktivitätskonzentrationen in der Bodenluft am Standort und die angegebenen Radonzielwerte im Gebäude nicht überschritten werden. Bei den geschätzten gesetzlich ausgelösten Kosten von mindestens 2.000 Euro bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes mit 100 Quadratmetern (ohne Messkosten) entstünden Mehrkosten von 20 Euro/ Quadratmeter und damit von mehr als 2 Prozent der durchschnittlichen Baukosten. Diese Mehrkosten ließen sich, insbesondere in den strukturschwachen Gebieten der neuen Bundesländer, nicht über die Mieten refinanzieren.Das Vorhaben der Bundesregierung, drei viertel der Fläche der Bundesrepublik quasi zum Radon-Verdachtsgebiet zu erklären, stehe in keinem Verhältnis zum Gefährdungspotenzial. "Das Gesetzgebungsverfahren erscheint vor diesem Hintergrund als ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Ingenieur- und Sachverständigenbüros und verursacht unnötige Kosten", kritisierte der GdW-Präsident. "Nach den bisherigen Erfahrungen ist zu befürchten, dass die Rechtsprechung auch beim Radonschutz eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Vermieters entwickelt", ergänzte Freitag. GdW-Stellungnahme
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