GDW FORDERT ABSCHAFFUNG DER ZINSSCHRANKE

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Der GdW hat die vom Bundesrat in seiner Entschließung zum Konjunkturpaket II geforderte Neuausrichtung der Zinsschranke begrüßt. "Die Zinsschranke in ihrer jetzigen Form belastet vor allem größere Wohnungs- und Immobilienunternehmen extrem", erläuterte GdW-Präsident Lutz Freitag. Dies verstärke sich angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, da eine Verschlechterung der Zinskonditionen automatisch ein schnelleres Greifen der Zinsschranke bedeute. Die sog. Zinsschrankenregelung wurde im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 beschlossen und gilt seit 2008. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, international tätige Konzerne daran zu hindern, ihre Gewinne durch Steuergestaltungen in Niedrigsteuerländer zu verlagern, trifft die Zinsschranke alle Unternehmen - also auch die, die ausschließlich im Inland tätig und finanziert sind. Selbst eine Fremdfinanzierung, die aus betriebswirtschaftlich vernünftigen Gründen und nicht aus Gründen der Steuergestaltung erfolgt, wird stigmatisiert. Die Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind von der Zinsschranke besonders betroffen. Sie finanzieren ihre wohnungswirtschaftlichen Investitionen in hohem Maße fremd. Die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen bedeutet daher eine wesentliche Verschlechterung ihrer Investitions- und Finanzierungsbedingungen."Eine Abschaffung der Zinsschranke hätte daher deutlich positive Effekte für die betroffenen Wohnungsunternehmen", erklärte Freitag. Für Unternehmen, die nicht im Regelungsfokus des Gesetzgebers standen und stehen, müsse die Zinsschranke ersatzlos gestrichen werden. Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Beschlüsse des Bundesrates zügig umzusetzen.