GDW: DENA-ENERGIEPASS DARF DEN KÜNFTIGEN ENERGIEAUSWEIS NICHT PRÄJUDIZIEREN

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Der GdW hat ausdrücklich die Klarstellung begrüßt, dass der kürzlich von der Deutschen Energie Agentur präsentierte "bundeseinheitliche Gebäudeenergiepass" nur als freiwillige Empfehlung für die Gebäude- und Wohnungseigentümer zu verstehen sei. "Es wird nicht bezweifelt, dass der dena-Energiepass Impulse für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes geben kann. Er geht aber weit über die Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie hinaus, ist sehr teuer und kann auch zu ungenauen Aussagen führen. Deshalb kann er nur als Instrument auf freiwilliger Basis empfohlen und darf nicht zum alleinigen und allgemein-verbindlichen Standard für den auf gesetzlicher Grundlage zu erstellenden öffentlich-rechtlichen Energieausweises werden", sagte GdW-Präsident Lutz Freitag.Der GdW setze sich für einen preiswerten, unkomplizierten und verlässlichen Energieausweis ein, so wie ihn die EU-Richtlinie vorsehe. Er habe deshalb einen Musterausweis vorgestellt, der auf Verbrauchswerten basiert und die Gebäudeenergieeffizienz aus den Daten der Heizkostenabrechungen ableite. Damit erhielten Mieter und Käufer Informationen, wie hoch der klimabereinigte Heizenergieverbrauch des betreffenden Gebäudes tatsächlich ist. Der Energieausweis auf Basis von Verbrauchsdaten sei aus Sicht der Wohnungswirtschaft während des normalen Gebäudebetriebs das beste Instrument zur Feststellung der Energieeffizienz. Der bedarfswertbasierte Ausweis wäre immer dann einzusetzen, wenn ein Gebäude neu gebaut oder grundlegend modernisiert wird, erklärte Freitag.Der GdW rechne mit Kosten bis zu einer Milliarde Euro für die notwendigen zwei Millionen Energieausweise allein im Jahr 2006, wenn das bedarfswertbasierte Verfahren - wie beim jetzt vorgestellten dena-Energiepass - verbindlich eingeführt werden sollte. Ein Ausweis nach der bedarfswertbasierten Methode koste 500 Euro und mehr pro Mietwohngebäude, während der verbrauchskennwertbasierter Energieausweis für 15-20 Euro je Gebäude erstellt werden könne."Werden auf Vorder- und Rückseite eines Energieausweises beide Methoden vorgesehen, entsteht ein Ausweis mit optional zwei Berechnungsmethoden, die je nach Eignung eingesetzt werden. So wird die Vorgabe der EU-Richtlinie, nach der keine Berechnungsmethode ausgeschlossen werden darf, in optimaler Weise umgesetzt. Da ein Energieausweis auf Basis der Heizkostenabrechnungen wesentlich preiswerter ist und bei den von uns vertretenen Wohnungsunternehmen in den meisten Fällen den gleichen Zweck erfüllt, können die Wohnungsunternehmen die verfügbaren finanziellen Mittel dann in die energetische Sanierung investieren.“ so Freitag.