FORTFÜHRUNG DER WOHNRAUMFÖRDERUNG IN SACHSEN

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Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat am 16. März die Fortführung der sächsischen Förderprogramme zur Wohnraumförderung beschlossen. Für die Bereiche energetische Sanierung, Mehrgenerationenwohnen und Wohneigentum stehen in diesem Jahr rund 48 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung erhalten unter anderem Eigentümer, die ihr Wohngebäude energetisch sanieren oder an die Bedürfnisse von Familien, älteren Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen anpassen. Zusätzlich wird der Erwerb von innerstädtischem Wohnraum in Verbindung mit einer Sanierung gefördert. Im besonderen Fokus steht die Erhöhung der Wohneigentumsquote. Zur Schließung innerstädtischer Baulücken ist erstmals der Neubau förderfähig. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Im Rahmen der Richtlinie Wohneigentum kann der Darlehensbetrag pro Kind um 35.000 Euro erhöht werden. Die energetische Bewertung des Wohngebäudes wird mit einem Zuschuss von maximal 500 Euro gefördert. "Wir begrüßen diesen Entschluss. Gerade in Zeiten der Mittelknappheit ist dies ein wichtiger Schritt, um bezahlbaren Wohnraum sowie attraktive und lebenswerte Städte zu schaffen", kommentierte Dr. Axel Viehweger, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V., den Beschluss. "Problematisch sehen wir jedoch die Zinssätze der Förderprogramme. Hier ist je nach Programm ein Zins von mindestens 2,50 % bis 3,50 % zu zahlen", so Siegfried Schneider, Verbandsdirektor des vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. (vdw). "Dies ist in einer Zeit mit ungelöster Altschuldenhilfeproblematik und allgemein schwierigen Finanzierungsbedingungen für viele Wohnungsunternehmen und –genossenschaften eine hinderliche Perspektive."

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Braun
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