Fortführung der sozialen Wohnraumförderung 2014/2015

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Das Land Brandenburg hat die Förderrichtlinien zur sozialen Wohnraumförderung fortgeschrieben und in Kraft gesetzt. Damit kann die Förderung bis zum 31.12.2015 fortgeführt werden.

Für die Bereiche Modernisierung und Instandsetzung, Mietwohnungsneubau und Eigentumsmaßnahmen zur Innenstadtentwicklung stehen im Jahr 2014 insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die gleiche Summe ist für das Jahr 2015 geplant.

Die Richtlinien zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) und die Richtlinier zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zuganges zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (AufzugsR) stehen im Internetangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.360107.de zum Download zur Verfügung.

Ansprechpersonen

 Kerstin Braun
Kerstin
Braun
Mitarbeiterin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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