Mit der Frage, welche Kosten dem Land Berlin durch die Erhebung der Straßenausbaubeiträge entstehen und inwieweit für diese im Haushalt Vorsorge getroffen wurde, setzt sich eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) auseinander (Zitat Drucksache 15/20 722).
Frage 1: Welche Kosten sind für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge kalkuliert worden, wo entstehen diese Kosten und in welcher Höhe ist im Haushalt hierfür eine entsprechende Vorsorge getroffen worden?In der durch das Abgeordnetenhaus am 9. März 2006 beschlossenen Vorlage zum Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) wird zu den durch den Gesetzesvollzug entstehenden voraussichtlichen Kosten ausgeführt (vgl. Abgeordnetenhaus-Drucksache 15/4408 S. 41):Sachkosten"Durch die Planung, die Durchführung der Anliegerbeteiligung und die Abwicklung und Abrechnung der Ausbaumaßnahmen sowie die Festsetzung und die Vereinnahmung der Straßenausbaubeiträge werden zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten veranlasst. In den 12 Tiefbauämtern der Bezirke und in der Tiefbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fallen Ausgaben von jeweils mindestens 10.000 Euro für Datenverarbeitungsanlagen, für Fachbücher und Mitarbeiterschulungen usw., also insgesamt mindestens 130.000 Euro an."Personalkosten"Die Personalkosten und die sächlichen Verwaltungskosten liegen schätzungsweise bei acht bis zwölf Prozent der vereinnahmten Straßenausbaubeiträge. Höhere Kosten für notwendig zusätzliche Mitarbeiter können durch die gleichzeitig veranlagten höheren Straßenausbaubeiträge ausgeglichen werden.Nach Vorliegen einer Übersicht über die geplanten Ausbaumaßnahmen und der damit einhergehenden Kenntnis über die voraussichtliche Höhe der Einnahmen wird darüber zu entscheiden sein, wie viele Stellen/Beschäftigungspositionen in den Bezirken für die Umsetzung des Gesetzes bereitzustellen und aus den zusätzlichen Einnahmen zu finanzieren sind. Für den durch die Einführung des Gesetzes vorübergehend entstehenden Personalbedarf bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist eine Beschäftigungsposition befristet für drei Jahre vorgesehen. Des Weiteren sind die Ergebnisse des Projektes ‚Neuordnung der Planenden und Bauenden Bereiche der Bezirke’ im Rahmen der Neuordnungsagenda abzuwarten. Erst dann kann festgestellt werden, ob und in welchem Umfang Personalressourcen aus diesem Projekt für die Umsetzung des Straßenausbaubeitragsgesetzes gewonnen werden können."Der derzeit geltende Haushalt enthält keine Beträge für Einnahmen oder Ausgaben, die durch das Straßenausbaubeitragsgesetz verursacht sind.Frage 2: Inwieweit sind die Beiträge, insbesondere im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung, steuerlich absetzbar?Die von dem Grundstückseigentümer entrichteten Straßenausbaubeiträge sind als Werbungskosten sofort abzuziehen, und zwar auch dann, wenn durch die Straßenausbaumaßnahme der Wert des Grundstücks gestiegen sein sollte. Das hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 02.05.1990 bestätigt (BFH, Urteil vom 2.5.1990 - VIII R 198/85, BStBl. II 1991, 448).Berlin, den 18. Mai 2006Junge-Reyer, Senatorin für Stadtentwicklung