Eckpunkte
Gewährt werden folgende Teilzuschüsse:
- 22.500 EUR je geschaffenem Wohnplatz (einschließlich Gemeinschaftsfläche)
- 15.000 EUR je in der Wohngemeinschaft geschaffenem Dienstzimmer bzw. Betreuerraum (gilt nicht für Pflege-Wohngemeinschaften)
- Zusätzlich 5.000 EUR je geschaffenem Wohnplatz für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare, barrierefreie Wohnungen gemäß DIN 18040-2R
Die Förderhöchstsumme beträgt 500.000 EUR pro Bauvorhaben.
Die Planung der Wohnungen soll sich am Merkblatt für Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 07.11.2017 orientieren.
Die Wohnungen sollen Wohnplätze für mindestens zwei, maximal 10 Menschen bereitstellen.
Die anfängliche Miethöhe soll die jeweils gültigen Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten nach AV-Wohnen nicht überschreiten.
Die Vermietung darf für einen Zeitraum von 25 Jahren ausschließlich an einen Leistungserbringer nach Definition im Rahmen des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-VO) erfolgen.
Verfahren
Anträge auf Förderung sind frühzeitig (vor Baubeginn oder vor dem Erwerb von schlüsselfertigen Neubauwohnungen) bei der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Ein aus Fachleuten zusammengesetztes Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der jeweils für Gesundheit/Pflege, für Jugend sowie für das Soziale zuständigen Senatsverwaltungen beurteilt unter Vorsitz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Vorhaben auf ihre Förderfähigkeit und entscheidet über die Aufnahme in das Förderprogramm. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt daraufhin durch die Investitionsbank Berlin (IBB), die diese danach dem Bewilligungsausschuss zur Entscheidung vorlegt.
Nach positiver Entscheidung des Bewilligungsausschusses schließt die IBB im Auftrag des Landes Berlin mit dem Förderempfänger den Fördervertrag, in dem die Rechte und Pflichten aus der Förderung im Einzelnen geregelt werden.
Kontakt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
- https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de/soziale-traeger/index.shtml
- Laureen Hünig
- IV A 29
- Tel.: 030 90139-4761
- E-Mail: laureen.huenig@sensw.berlin.de
Ansprechpersonen